Demokratische Teilhabe ist gelebte Integration
Über 20 Prozent der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund – in der betrieblichen Realität schlägt sich das nicht nieder
Im Betriebsverfassungsgesetz von 1952 stand ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lediglich das aktive Wahlrecht zu. Das Recht, auch selbst für den Betriebsrat zu kandidieren und in diesen gewählt zu werden, wurde ihnen erstmalig 1972 unter Willi Brandts Kanzlerschaft zugesprochen. Die gleichen Rechte zu besitzen, ist für Migrantinnen und Migranten Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe sowohl am gesellschaftlichen als auch am Arbeitsleben.
Der Anteil der Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund in den Betriebsratsgremien ist seither stets gestiegen, und das ist auch gut so: Betriebliche Partizipation von Migrantinnen und Migranten bedeutet die Einbeziehung in alle relevanten Entscheidungsprozesse in der betrieblichen Mitbestimmung. Diese Realität zeigt allerdings auch, dass die rechtliche Grundlage allein nicht entscheidend ist. Gleiche Mitbestimmungsrechte bedeuten leider nicht zwangsläufig, auch gleich behandelt zu werden oder gar die gleichen Zugangs- und Aufstiegschancen zu haben.
Nach einer von der IG Metall Im letzten Jahr in den Betrieben durchgeführten Umfrage sind in der deutschen Metall- und Elektroindustrie Beschäftigte mit Migrationshintergrund strukturell benachteiligt. In Beschäftigungsverhältnissen, die ein hohes Qualifikationsprofil erfordern und ein sicheres Einkommen versprechen, sind unsere Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund stark unterrepräsentiert. Hingegen sind sie von befristeten Einstellungen und Leiharbeit verhältnismäßig viel häufiger betroffen als ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen. Die herkunftsbedingte Diskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt spielt noch immer eine große Rolle.
Die IG Metall befasst sich seit Jahren intensiv mit diesem Thema. Ergebnisse sind unter anderem eine »Handlungshilfe« für Betriebsräte, in der neben rechtlichen und pädagogischen Grundlagen auch positive Beispiele für die interkulturelle Öffnung von Betrieben in der Metall- und Elektroindustrie zusammengefasst. Vertrauensleute und Betriebsräte beschreiben, wie sie es geschafft haben, bestehende Strukturen zu verändern und einen positiven Beitrag zur betrieblichen Partizipation von Migrantinnen und Migranten geleistet haben. Die Broschüre ist ein Beitrag zur Förderung von Teilhabe und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten in den Betrieben. Es wird darin auch deutlich, warum eine interkulturelle Gleichstellungs- und Personalpolitik unter besonderer Berücksichtigung von herkunftsbedingter Diskriminierung notwendig ist, welche Chancen diese Politik bietet und wie sie sich in den Betrieben verwirklichen lässt. Hierbei tragen die Betriebsräte eine große Verantwortung, denn sie können durch ein geeignetes Personalmanagement der strukturellen Diskriminierung weit besser entgegenwirken, als sie es heute in der Regel tun.
Prekäre Beschäftigung als Migrationsproblem
Zunächst muss man festhalten, dass seit den 1980er Jahren unter prekärer Beschäftigung die weitgehend ungeschützten Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitswelt zu verstehen sind. Insbesondere die Leiharbeit.Mit dem Abschluss in der Metalltarifrunde im Mai 2012 konnten wir ein weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmende machen: Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei Leiharbeit wurden deutlich gestärkt. Zudem konnten wir für Leiharbeitsbeschäftigte Einkommensverbesserungen erzielen. Solange allerdings nicht überall Tarifverträge gelten, müssen gesetzliche Mindestlöhne für Ordnung sorgen. Hier gilt es den ungeschützten bzw. unsicheren Arbeitsverhältnissen entgegenzutreten. Angesichts des Fachkräftemangels ist die Zunahme von Leiharbeit arbeitsmarktpolitisch unverantwortlich. Mit »Billiger-Strategien« wird Deutschland zukünftig im Innovationswettbewerb keine Chance haben.
Mehr als 20 Prozent der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund. Deutlich höher liegt der Anteil in den industriellen Ballungszentren. Doch obwohl Migranten in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt wie selbstverständlich zu finden sind, werden sie oft ausgegrenzt: Wegen unzureichender Deutschkenntnisse, fehlender Qualifikationen und wenig Berufserfahrung haben sie schlechtere Chancen im Arbeitsleben. Und oft stehen auch Vorurteile einer Integration im Wege.
Migrantinnen und Migranten kämpfen nach wie vor um die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation, die sie in ihrem Herkunftsland erworben haben. Zwar ist am 1. April 2012 das Gesetz zur »Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen«, in Kraft getreten, jedoch sind die Anforderungen zur Nachweiserbringung immens hoch: hohe Kosten und hoher bürokratischer Aufwand sind charakteristisch. Hier muss dringend nachgebessert werden. Die Prüfungen dürfen nicht länger als drei Monate dauern und müssen kostenfrei sein. Auch fehlen niedrigschwellige Möglichkeiten für Anpassungen und Nachqualifizierungen. Noch immer sind zu viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Tätigkeiten unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt.
Der Anteil der entliehenen Beschäftigten mit Migrationshintergrund fällt umso höher aus, je geringer qualifiziert und schlechter bezahlt die Leiharbeitstätigkeit ist. Wenn wir dem nicht entgegenwirken, wird sich das Problem künftig weiter verschärfen. Daher sollten Betriebsräte sensibel für die Bedürfnisse der Leiharbeiter sein und nicht davon ausgehen, dass ruhige und zurückhaltende Leiharbeiter zufrieden sind und keine Sorgen haben.
Jugend braucht gleiche Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten
In der Jugend liegt die Zukunft – aber gerade junge Menschen mit Migrationshintergrund haben Schwierigkeiten in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Rund ein Fünftel der jungen Migranten verlassen die Schule ohne Abschluss, weil die Bildungschancen in Deutschland so ungerecht verteilt sind wie in kaum einem anderen Industrieland. Die finanziellen Mittel einer Familie und die Bildung der Eltern entscheiden nach wie vor über die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen.Bei der Weiterbildung gilt viel zu oft das Motto »wer hat, dem wird gegeben«. Inakzeptabel ist auch der hohe Anteil an jungen Menschen mit Migrationshintergrund, die gar keinen Schul- und Berufsabschluss erreichen.Hier sind Politik und Arbeitgeber gefordert, Maßnahmen für Chancengleichheit zu ergreifen - wie auch die betrieblichen Interessenvertretungen: Betriebsräte können ihre Mitbestimmungsrechte bei Personalfragen nach dem Betriebsverfassungsgesetz für eine systematische und interkulturelle Personalpolitik nutzen.
Ausbildungsbegleitende Maßnahmen und eine Qualifizierung des betrieblichen Ausbildungspersonals, können die Situation verbessern. Eine weitere Möglichkeit ist beispielsweise eine Quotierung der Ausbildungsplätze nach dem Schulabschluss. Zudem können Betriebsräte sich dafür einsetzen, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bei der Entgelteinstufung berücksichtigt werden. Dazu kommen gewerkschaftliche Forderungen nach mehr Kitaplätzen für Kinder mit Migrationshintergrund , die Verbesserung der Hausaufgabenhilfe in den Schulen, die Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Migrationshintergrund die Qualifikation und interkulturelle Fortbildung von Ausbildungsberatern mit Migrationshintergrund und die Einrichtung von Migrationsbeauftragten im Unternehmen. Integration ist eine ganzheitliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Bundesregierung hat hierzu einen »Nationalen Aktionsplan« entworfen, der eine Weiterentwicklung des »Nationalen Integrationsplans« darstellt. Die dort definierten Ziele müssen konsequent verfolgt und strukturelle, rechtliche und gesellschaftliche Integrationshemmnisse beseitigt werden. So sehr dieser Aktionsplan zu begrüßen ist, weist er doch eklatante Mängel auf, etwa bei der vorschulischen und schulischen Bildung. Förderung der Sprachkompetenz muss in den Kitas beginnen und bis zur Berufsausbildung fortgesetzt werden. Dazu gehört auch die Förderung der Muttersprache.. Es braucht nichts weniger als einen kulturellen Mentalitätswandel
Rassismus ist alltäglich
Benachteiligung am Arbeitsmarkt durch Rassismus muss bekämpft werden. Unserer Auffassung nach ist nicht etwa die Integration ein maßgebliches Mittel zur Bekämpfung von Vorurteilen und Diskriminierung, wie die Bundesregierung im »Nationalen Aktionsplan« gegen Rassismus feststellt. Vielmehr ist die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung eine wesentliche Voraussetzung für Integration und Partizipation. Doch diese Themen wurden ausgeklammert. Schlimmer noch, die Gelder für die antirassistische und antifaschistische Arbeit werden gekürzt. Das ist ein politischer Skandal!Mit ihrer »Respekt«-Kampagne und, der Unterstützung lokaler Initiativen gegen Rechts und der Beteiligung an Demonstrationen gegen Naziaufmärsche treibt die IG Metall den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung im Betrieb und auf der Straße voran. Dazu gehört insbesondere die Forderung nach dem NPD-Verbot. Allein mit der Respekt-Initiative haben wir 465 000 Menschen auf 165 Veranstaltungen erreicht. 2013 wird es weiter gehen. Geplant ist zukünftig eine Ausstellung, in der Auszubildende ihre Vorstellungen und Hoffnungen zu Respekt vorstellen können und verschiedene Seminare zur Antirassismusarbeit.
Was im »Nationalen Aktionsplan« ebenfalls fehlt, sind die Rechte der illegalisiert in Deutschland lebenden Menschen. Allein in Frankfurt am Main leben schätzungsweise rund 25.000 Menschen ohne Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung - die sogenannten »Papierlosen«. Ihr rechtloser Status macht sie besonders anfällig für Ausbeutung. Eine wichtige Grundlage für die Integration der Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt stellt der sichere Aufenthaltsstatus dar. Die IG Metall hat im Zuge des Aktionsplans Integration der Bundesregierung auf dieses Problem hingewiesen da aufenthaltsrechtliche Integrationshemmnisse weitgehend ausgeklammert sind. In diesem Zusammenhang ist vielmehr ein gleichrangiger Zugang zu beruflicher Ausbildung und Beschäftigung für alle rechtmäßig in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland und eine Gleichbehandlung beim Zugang zu sozialen Leistungen nötig. Gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit prekärem Aufenthalts- und Beschäftigungsstatus sind der Gefahr der Ausbeutung ausgesetzt.
Fakt ist:
Integration hat im Betrieb besser funktioniert als in der Gesellschaft. Einen großen Anteil daran haben die Gewerkschaften. Integration ist die umfassende Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen und betrieblichen Leben. Ohne Gleichbehandlung, Chancenförderung und Rechtssicherheit kann die Integration nicht gelingen. Daher müssen wir als IG Metall uns weiterhin dafür einsetzen, dass hierfür die Rahmenbedingungen geschaffen werden bzw. weiter ausgebaut werden.
Wir müssen uns im Betrieb, in Tarifverhandlungen und in der gesellschaftspolitischen Debatte kritisch einmischen, um diese Situation zu verändern. Wir müssen uns dafür einsetzen, diese Ungerechtigkeiten zu beheben, damit alle hier lebenden Menschen die gleichen Chancen für eine gesellschaftliche Teilhabe bekommen, die diesen Namen verdient.
Die IG Metall will diese altbekannten Forderungen im Rahmen des Bundestagswahlkampfes in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. (Und am Ende noch ein knackiger Abschlusssatz zum Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung von 1972 und wie es dazu beitragen kann – um den Zirkelschluss zum Anfang des Textes wieder hinzubekommen)
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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