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Keine Haftung bei Astbruch
BGH-Urteil für Waldbesitzer
Waldbesitzer haften nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht für herbfallende Äste. Jeder dürfe den Wald zur Erholung betreten. »Die Benutzung des Waldes geschieht jedoch auf eigene Gefahr«, teilte der BGH mit. Der VI. Zivilsenat wies die Klage einer Spaziergängerin zurück, die in einem Privatwald im Saarland von einem herabstürzenden Ast getroffen worden war. Die Frau war erheblic...
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