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Reich wird man geboren

Vom Erbrecht und seinen Folgen für die Gesellschaft

  • Axel Berger
  • Lesedauer: 7 Min.
Zeichnung: Harald Kretzschmar
Zeichnung: Harald Kretzschmar

Zumeist beginnt die Zensur im Kopf. Als Wolfgang Amadeus Mozart mit Lorenzo da Ponte »Figaros Hochzeit« schrieb, strich er kurzerhand eine Passage aus der der Oper zugrunde liegenden Komödie »La Folle Journée ou le Mariage de Figaro« von Pierre Augustin Caron de Beaumarchais. In dem Monolog des Figaro hatte dieser offensichtlich über Gebühr die Herrschenden kritisiert: »Adel, Reichtum, Rang und Würden, all das macht Sie so stolz! Was haben Sie denn geleistet für so viele Vorteile? Sie haben sich die Mühe gegeben, geboren zu werden, weiter nichts.« Schon vor mehr als 200 Jahren schied unter anderem die Kritik an der Vererbung der Privilegien von Stand und Eigentum die gemäßigten von den radikalen Aufklärern.

Seine Fortsetzung fand dieser Streit auch unter den liberalen Ökonomen. Während der Übervater der Politischen Ökonomie, Adam Smith, das Erbrecht trotz moralischer Bedenken als Grundlage der Konzentration großer Kapitale und ihrer erwünschten Expansion ausdrücklich verteidigte, sah etwa John Stuart Mill im Erben ein abzuschaffendes Hemmnis des Leistungswillens. Zugestehen wollte er lediglich eine Vermögensweitergabe in so geringer Höhe, dass sich der Erbberechtigte gerade über Wasser halten könnte. Eine Forderung, die sich zuletzt Sahra Wagenknecht in ihrem Buch »Freiheit statt Kapitalismus« mit ihrem Vorschlag zur Beschränkung von Erbschaften auf eine Million Euro offenbar zu eigen gemacht hat. Noch einen Schritt weiter gingen Karl Marx und Friedrich Engels im »Manifest der Kommunistischen Partei«, als sie angesichts der sehr eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten des Übergangs zu kommunistischen Verkehrsformen ein Übergangszenario von Maßregeln skizzierten, »die ökonomisch unzureichend und unhaltbar erscheinen, die aber im Lauf der Bewegung über sich selbst hinaustreiben und als Mittel zur Umwälzung der ganzen Produktionsweise unvermeidlich« wären. Sehr weit vorne in diesem Übergangsprogramm fand sich die Forderung nach einer sofortigen »Abschaffung des Erbrechts«.

Moderat nimmt sich dagegen die zuletzt von Katja Kipping, der Vorsitzenden der Linkspartei, erhobene Forderung nach einer 60-prozentigen Erbschaftssteuer bei Vermögensanteilen von über drei Millionen Euro aus. Dabei wäre die Zeit eigentlich reif, die vererbten Privilegien der Bourgeoisie so anzugehen, wie die bürgerlichen und sozialistischen Revolutionäre die des Adels vor 150 Jahren in Frage zu stellen bereit waren. Denn zunehmend erinnert die Sozialstruktur der Bundesrepublik wie die vieler anderer entwickelter kapitalistischer Standorte mehr an Stände- denn an Klassengesellschaften. Neben dem Bildungssystem, dem undurchlässigsten aller OECD-Länder, und dem Heiratsmarkt - vier Fünftel der Ehen werden innerhalb einer Schicht geschlossen - reproduziert vor allem die Aussicht auf ein Erbe die Sozialstruktur auf immer höherer Stufenleiter.

»Erbschaften von historischem Ausmaß« prognostizierte die Postbank in einer im Mai erschienenen Studie. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden in den kommenden Jahren jährlich Vermögenswerte in Höhe von 260 Milliarden Euro als Erbe oder Schenkung den Besitzer wechseln. Der wirtschaftsliberale Think Tank »Liberales Institut« taxiert diese Summe gar auf drei Billionen Euro bis 2020. Und natürlich profitieren nicht alle von dieser Erbschaftswelle. Laut Postbank-Studie werden die kleinen Erbschaften von Werten bis zu 25 000 Euro dramatisch zurückgehen. Die Teilprivatisierung der Pflege, die vor allem am Lebensende die Spargroschen aufzehrt, die fallenden Reallöhne in den vergangenen Jahrzehnten und die fehlenden Möglichkeiten zum Vermögensaufbau in der DDR schließen die Hälfte der in Deutschland Lebenden vom Traum ererbten Reichtums gänzlich aus. Besser sieht es am anderen Ende der Skala aus: »Um gut 50 Prozent steigen die Erbschaften, die einen Wert von 100 000 Euro und mehr haben«, verkündete Michael Meyer, Vertriebsvorstand der Postbank, bei der Vorstellung der Studie. Immerhin gut 20 Prozent aller Hinterbliebenen könnten mit solchen Summen rechnen.

Besonders drastisch schlägt sich das auf dem Immobilienmarkt nieder. In einer Reportage über das besonders teure München in der »Süddeutschen Zeitung« analysierte der Immobilienfachmann des Beratungsunternehmens, Jones Lang LaSalle, dies stellvertretend für viele andere Städte: »Je näher man an eine Million rankommt, desto größer ist meist der Anteil, den die Eltern beisteuern.« Selbst Menschen mit hohen Jahreseinkommen könnten sich innerhalb der Großstädte kaum noch Wohnungen leisten. In den Berliner Innenstadtbezirken können viele vertriebene Altmieter ein Lied davon singen.


Was unterscheidet die »geborenen Unternehmer« tatsächlich von jenen, die sich aus einer abhängigen Beschäftigung heraus, ohne Erbschaft und Familiendynastie, selbstständig gemacht haben? Nicht die Gene, sondern das Startkapital. [...] Der Neueinsteiger muss den Mount Everest immer von ganz unten erklettern. Der Unternehmenserbe dagegen wird mit dem Helikopter auf 4000 Meter Höhe geflogen und fängt seine Bergtour erst hier überhaupt an. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der schwitzende Kletterer von ganz unten ihn einholt.
Sahra Wagenknecht in: »Freiheit statt Kapitalismus«




Vor allem aber die ganz großen Erbschaften prägen die Gesellschaft nachhaltig. Laut Jens Beckert, Autor des Buches »Unverdientes Vermögen« über die »Soziologie des Erbrechts« und Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln, hätten im Jahr 2010 bei 800 000 Sterbefällen 650 Erbschaften bzw. Schenkungen etwa ein Drittel der Gesamtsumme auf sich vereinigt. Der Hintergrund dieser immer gigantischeren Erbschaften wird anhand zweier Zahlen leicht verständlich.

Laut Untersuchungen des Berliner Forschungsinstituts »empirica« haben die Deutschen aktuell Vermögenswerte von fast zehn Billionen Euro angesammelt, von denen etwa die Hälfte aus Grundstücken, Firmen oder Häusern besteht. Den Rest hat man auf der hohen Kante. Und: Über 60 Prozent dieser Vermögenswerte entfallen auf lediglich zehn Prozent der Bevölkerung. Hier werden immer größere Erbschaften von Generation zu Generation weitergereicht. Da zudem die Lohnquote im Verhältnis zu den Einkünften aus Gewinnen immer weiter sinkt, allein im letzten Jahrzehnt um fast acht Prozent, wird sich diese Dynamik noch weiter zuspitzen.

Hilfreich beim Vermögensaufbau ist dabei das bundesdeutsche Erbschafts- und Schenkungsrecht. Hohe Freibeträge für Vermögen, Hausrat und Immobilien, die sich im Einzelfall auf mehrere Millionen Euro summieren können, sind dabei nur der erste Schritt, Vermögen weitgehend vollständig vererbt zu bekommen. Wichtiger noch sind die in der Erbschaftssteuerreform von 2009 fixierten Sonderregeln für unternehmerisches Vermögen, die eine gänzlich steuerfreie Weitergabe des Vermögens ermöglichen, wenn der Betrieb mindestens sieben Jahre nach Vererbung oder Schenkung noch existiert. Die Gründung von Scheinunternehmen, sogenannten Cash-GmbHs, zu diesem Zweck befindet sich mittlerweile im Angebot vieler Anwaltskanzleien oder Unternehmensberatungen. So überrascht es kaum, dass im vergangenen Jahr lediglich 4,2 Milliarden Euro an Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern abgeführt werden mussten, was einer Quote von lediglich 1,6 Prozent entsprach.

Selbst der Bundesfinanzhof bezweifelte angesichts solcher Zahlen zuletzt, ob eine solche »Dummensteuer« überhaupt noch verfassungsgemäß sei, und auch der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium empfiehlt aktuell, die Ausnahmeregelungen wieder abzuschaffen. Dass das passieren könnte, steht allerdings nicht zu erwarten.

Anlässlich der Eröffnung der Hannover Messe hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel noch im Mai jede Erhöhung der Erbschaftssteuer kategorisch ausgeschlossen und damit auf die Klage des Präsidenten des Maschinenbauverbands VDMA, Thomas Lindner, reagiert, der »eine offensichtlich parteiübergreifende Allianz zur Erhöhung von Erbschaftssteuern und Vermögenssteuern für Unternehmen« herbeihalluziniert hatte. Auch SPD und Grüne halten weiterhin an der Schonung des Betriebsvermögens fest, auch wenn statistisch lediglich 20 Prozent der Unternehmen dauerhaft in der zweiten und lediglich sieben Prozent in der dritten Generation verbleiben. Dennoch fand selbst Katja Kipping in einem Streitgespräch zum Thema in der »Zeit«, diese Wertsubstanz solle »nicht durch Erbschaftssteuern beschädigt werden«.

International befindet sich die Bundesrepublik mit dieser Politik in guter Gesellschaft, wie die Kanzlerin zu erwähnen nicht müde wird. In 40 Staaten wurde die Erbschaftssteuer bereits gänzlich abgeschafft und in den meisten anderen ebenso ausgehöhlt wie hierzulande. In den USA etwa, die zu Zeiten des »New Deal« noch eine 77-prozentige Besteuerung aufwiesen, besteht diese durch sehr hohe Freibeträge von 3,5 Millionen US-Dollar, der Schonung von Betriebsvermögen und allerlei Ausnahmeregelungen vor allem für Familienangehörige ebenso lediglich auf dem Papier wie in Deutschland. Zuletzt hatten dort selbst prominente Multimilliardäre wie Warren Buffet, George Soros oder Bill Gates vor der Entstehung einer »aristocracy of wealth« gewarnt.

So bleibt auch die Finanzierung des Staates Aufgabe der Lohnabhängigen. Mit 64 Prozent stammen fast zwei Drittel aller öffentlichen Einnahmen aus Einkommenssteuern auf Löhne und Gehälter, wohingegen Vermögende lediglich zwei Prozent beisteuern. Im internationalen Vergleich unter den OECD-Ländern, in denen die Lohnempfänger lediglich durchschnittlich 52 Prozent des Staatshaushalts schultern müssen, ist Deutschland damit Spitze. Ideologiekritisch interessant ist angesichts dieser Zahlen immerhin die Blamage der alten Ideologien des Liberalismus und der Sozialdemokratie. Denn dass weder das Ideal der Leistung noch das der Gerechtigkeit über den Zugriff auf den gesellschaftlichen Wohlstand entscheidet - beide den Gesetzen der kapitalistischen Akkumulation auch ganz und gar fremd -, scheint doch dem alten Maulwurf Marx Recht zu geben, der schon wusste, dass »die Erbschaftsgesetze nicht die Ursache, sondern die Wirkung, die juristische Folge der bestehenden ökonomischen Organisation der Gesellschaft« darstellen. Nur wirkt diese zunehmend wie eine Ständeordnung, an der selbst Beaumarchais seinen Ärger gehabt hätte.

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