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Wenn Nachbarn extrem »problematisch« sind
Immobilienverkauf
Der Verkäufer einer Immobilie muss vor Vertragsabschluss von sich aus auf gravierende versteckte Mängel hinweisen. Über problematische Nachbarn muss er jedoch nur aufklären, wenn Kaufinteressenten ausdrücklich nachfragen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/804181.wenn-nachbarn-extrem-problematisch-sind.html
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