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Nach einem Arbeitsunfall entlassen

Landesarbeitsgericht billigt Kündigung in der Probezeit

Einem Industriemechaniker hat eine Firma trotz eines schweren Arbeitsunfalls in der Probezeit kündigen dürfen. Die Kündigung habe nicht der sozialen Rechtfertigung bedurft, weil die sechsmonatige Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzes noch nicht abgelaufen war, erklärte das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht (LAG) am 15. Oktober 2012. Die Kündigung sei weder sittenwidrig noch treuwi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/804787.nach-einem-arbeitsunfall-entlassen.html

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