Neben dem Tarif die Sittenlehre
Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber
Rund 1,3 Millionen Menschen in knapp 50 000 Unternehmen beschäftigen die beiden christlichen Kirchen Deutschlands. Organisten, Ärzte, Krankenpfleger, Kindergärtner, Radiomoderatoren, Putzmänner, Hausmeister, Bierbrauerinnen, Leiterinnen von Behindertenwerkstätten, Verlagsmitarbeiter: Die Kirchen sind in Deutschland nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber.
Auch außerhalb des Tarifrechts sind die Mitarbeiter Sonderbedingungen unterworfen - nämlich jenen der kirchlichen Sittenlehre. So wurde 2011 dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf gekündigt, weil der Geschiedene sich wieder verheiratete. Zwar errang er vor dem Bundesarbeitsgericht einen Achtungserfolg. Die Richter bestätigten im August 2011 aber den Sonderstatus der Kirchen: Die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen bleibt erlaubt. Nicht während der Elternzeit, wohl aber danach darf der lesbischen Leiterin eines katholischen Kindergartens gekündigt werden, weil sie mit ihrer sexuellen Präferenz gegen die Moralvorstellungen ihres Arbeitgebers verstoße, entschied ein Augsburger Gericht im Juni.
Auch Konfessionslose werden diskriminiert, denn sie werden in der Regel nicht eingestellt. »Katholisch operieren - evangelisch Fenster putzen?«, das sei unsinnig, wettert die langjährige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier, die als Sprecherin der Kampagne »Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz« fungiert. Die Kampagne fordert einen säkularen Blick auf das System des kirchlichen Arbeitsrechts: Die sozialen Einrichtungen würden stets als Pluspunkt der Kirchen wahrgenommen. Dabei werden die meisten Einrichtungen überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert. Im Widerspruch dazu stehe das undemokratische Arbeitsrecht. (www.gerdia.de)
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