Massive Kritik am Abfilmen von Demos

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Gegen die Pläne des rot-schwarzen Senats, das Abfilmen von Demonstrationen und Aufzügen auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, gibt es massiven Widerstand. »Mit diesem Gesetz soll schnell und ohne breite öffentliche Diskussion in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen werden«, wird in einer Presseerklärung von Bürgerrechtsgruppen kritisiert, der von Organisationen wie dem Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie unterzeichnet wurde.

Das »Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen«, wie das zweifelhafte Vorhaben vom Senat getauft wurde, behandelte das Abgeordnetenhaus gestern in einer ersten Lesung. Wie im »nd« berichtet lehnen Grüne und LINKE den Gesetzesvorschlag des Senats ebenfalls ab.

Eine gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung ist aus Sicht von Rot-Schwarz und seines Innensenators Frank Henkel (CDU) nötig, weil das Berliner Verwaltungsgerichts am 5. Juli 2010 (1 K 905.09) entschieden hatte, dass Videoaufzeichnungen das Selbstbestimmungsrecht der Bürger stören und die Demokratie gefährden. Selbst wenn »nur« Übersichtsaufnahmen angefertigt werden und diese auch nicht aufgezeichnet werden. Geklagt hatte damals eine Anti-Atom-Initiative aus dem niedersächsischen Wendland, die sich 2009 bei einer absolut friedlichen Großdemonstration zu Unrecht permanent von der Polizei per Videoüberwachung beobachtet sah.

Dass der Senat nun vorgibt, es handele sich um eine Gesetzeslücke, die zu schließen sei, nehmen ihm die Bürgerrechtsorganisationen indes nicht ab. »Das Land Berlin scheint dagegen die Bürger vor der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abhalten und den Rest kontrollieren zu wollen.«

Bevor das Gesetz zur Verschärfung der Videoüberwachung von Aufzügen verabschiedet wird, muss es noch in dem zuständigen Ausschuss und erneut im Abgeordnetenhaus besprochen werden. Im Fall von Straftaten oder einer sich abzeichnenden akuten Gefährdung darf die Polizei bereits heute ohne Einschränkung auf Versammlungen filmen.

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