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Gebühr an Unis war rechtswidrig
(dpa). Die von 1996 bis 2004 geltende Rückmeldegebühr von 100 Mark pro Semester an Berliner Hochschulen ist verfassungswidrig. Die Höhe der Gebühr stehe »in grobem Missverhältnis zu dem Zweck, die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken«, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Inwieweit ehemalige Studenten die Rückzahlung der Gebühren f...
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