NPD mit falschem Film

Rechtsextreme müssen Schadensersatz wegen illegalen Wahlkampfvideos zahlen

  • Lesedauer: 2 Min.
Die rechtsextreme NPD hat Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern ohne Zustimmung für ein Wahlkampfvideo benutzt. Das lässt das Amtsgericht Schwerin nicht durchgehen.

Schwerin (Agenturen/nd). Die rechtsextreme NPD muss wegen eines illegalen Wahlkampfvideos Schadensersatz an zwölf Jugendliche aus Vorpommern zahlen. Das Amtsgericht Schwerin entschied am Freitag in einem Zivilprozess, dass den Betroffenen jeweils 1000 Euro als Entschädigung nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 28. Februar 2012 zustehen. Außerdem muss die NPD Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung eingelegt werden.

Zwölf Familien aus Ferdinandshof (Kreis Vorpommern-Greifswald) hatten gegen den stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden Frank Schwerdt auf jeweils 2000 Euro Entschädigung geklagt. Schwerdt war damals der Presseverantwortliche für die Internetseite www.npd.de.

Über die NPD-Homepage konnte zwischen dem 2. und 9. September 2011 ein 17-minütiger Film angesehen werden, der dann durch einstweilige Verfügungen gestoppt wurde. Der Film zeigte, wie der NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, am 31. August 2011 kurz vor der Landtagswahl eine neunte Klasse der Ganztagsschule in Ferdinandshof auf offener Straße anspricht und agitiert. Die Klasse hatte sich während des Sozialkundeunterrichts im öffentlichen Raum Wahlplakate angesehen und darüber gesprochen.

Das Gericht sprach von einer schwerwiegenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte, da es für die Veröffentlichung der Aufnahmen keine Einwilligung der Kläger gegeben habe. Die Entschädigung falle niedriger aus als gefordert, weil das Zustandekommen des Films nicht allein auf die NPD-Akteure zurückzuführen gewesen sei. Der Lehrer habe den auf die Schüler zustrebenden Pastörs in die laufende Unterrichtsstunde eingeladen.

Der Anwalt der Kläger, Johannes Menting, sagte nach der Verkündung des Urteils gegenüber Journalisten, er sei zufrieden über die Feststellung des Gerichts, dass sich die NPD rechtswidrig verhalten habe. Ob er in Berufung gehen wird, ließ er noch offen. Das Urteil müsse erstmal ausgewertet werden.

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