Fünf Änderungen an Bayerns Verfassung
Bayern sollen 2013 abstimmen
München (dpa/nd). Die Bürger Bayerns werden im nächsten Jahr über fünf Änderungen der bayerischen Verfassung auf einen Schlag abstimmen können. CSU, FDP, SPD und Freie Wähler brachten den Vorschlag am Mittwoch gemeinsam in den Landtag ein, nur die Grünen sind dagegen.
Die fünf Verfassungsänderungen sind im Einzelnen: eine Schuldenbremse für die Staatsregierung, das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern, die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel, die Pflicht des Freistaats zur »angemessenen Finanzausstattung« der Gemeinden und ein stärkeres Gewicht des Landtags in Europafragen. Ursprünglich hatte CSU-Chef Horst Seehofer auch eine Integrationspflicht für Einwanderer gefordert, das war aber nicht mehrheitsfähig. »Wir reagieren auf die Herausforderungen und halten unsere Verfassung lebendig«, sagte CSU-Fraktionschef Georg Schmid zu Beginn der Debatte. Er hatte die Verfassungsänderungen maßgeblich ausverhandelt. Das gemeinsame Agieren von vier Landtagsfraktionen nannte der CSU-Fraktionschef »eine Sternstunde«. Die SPD betonte, der Landtag dürfe bei Verfassungsänderungen nicht dem Zeitgeist hinterherlaufen. Die Grünen kritisieren, die Verfassung drohe »beliebig zu werden«.
Im Landtag ist bei Verfassungsänderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Das Paket soll kommendes Jahr vom Landtag verabschiedet und am Tag der Landtagswahl den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden.
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