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Elterngeld nicht für Flüchtlinge
Karlsruhe lehnt Prüfung der entsprechenden gesetzlichen Regelung ab
Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausschluss langjährig in Deutschland lebender Flüchtlinge vom Elterngeld nicht beanstandet. Es wies eine Überprüfung der entsprechenden gesetzlichen Regelung ab. Das Bundessozialgericht hatte den obersten Richtern vor einem Jahr diese Frage vorgelegt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/808103.elterngeld-nicht-fuer-fluechtlinge.html
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