EU-Beihilfe zur Geldwäsche?
Keine Klausel gegen illegalen Geldverkehr bei EU-Abkommen mit Peru und Kolumbien
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat Kritikern des EU-Freihandelsabkommens mit Kolumbien und Peru den Rücken gestärkt. Weil das trilaterale Freihandelsabkommen keine Schutzklauseln gegen illegalen Geldverkehr enthält, könnten Schwarzgelder und Gewinne aus dem südamerikanischen Drogenhandel in der EU gewaschen werden, heißt es in der Einschätzung. Die Berliner Studie und eine ähnlich alarmierende Analyse aus den Niederlanden dürften die Debatte über das neoliberale Handelsregime der EU nun wieder anheizen.
Auf Antrag der Linkspartei haben Haushalts- und Finanzexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages das jüngst in Brüssel abgesegnete Abkommen mit einer ähnlichen Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika verglichen. Der EU-Vertrag mit Zentralamerika enthalte noch eine Reihe allgemeiner Bestimmungen zur Finanzdienstleistungsaufsicht, heißt es in dem Papier, das auch »nd« vorliegt. So sei jede Vertragspartei berechtigt, »aufsichtsrechtliche Ausnahmeregelungen zu schaffen, die notwendig sind, um den Schutz der Finanzdienstleister, ihrer Nutzer und des Finanzsystems des jeweiligen Staates zu gewährleisten«, heißt es in der Analyse. Auch seien die Vertragsparteien im EU-Zentralamerika-Abkommen dazu angehalten, »international vereinbarte Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche sowie der Finanzierung von Terrorismus umzusetzen und anzuwenden«. Das EU-Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien sehe keine entsprechenden Regelungen vor, bemerken die Autoren.
Der Wissenschaftliche Dienst gibt damit einer Studie des niederländischen Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO) recht. Die Untersuchung, die von der freihandelskritischen Linksfraktion des Europaparlaments (GUE/NGL) in Auftrag gegeben worden war, weist auf die massive Drogenproduktion in Kolumbien und Peru hin. Drogenkartelle in beiden Staaten konkurrierten nach Daten der UN-Behörde für Drogenkriminalität um die Vormachtstellung auf dem lateinamerikanischen Markt. Knapp zehn Milliarden US-Dollar Drogengelder entstehen nach UNO-Schätzungen durch den Drogenverkauf aus der Andenregion nach Zentral- und Westeuropa. Dabei dient vor allem Spanien als Einfallstor, schreibt SOMO. Von der Iberischen Halbinsel aus finden die Drogen Verbreitung nach Zentral- und Nordeuropa.
Der EU-Parlamentarier für die deutsche Linkspartei, Jürgen Klute, übt an dem Abkommen daher harsche Kritik. Im Fall Kolumbiens sehe die EU noch nicht einmal die Aufsicht illegaler oder verdächtiger Kapitalströme vor. Es finde sich im Abkommen zwar eine Garantie zum Schutz des Bankgeheimnisses, dafür aber keine Klauseln zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Dies grenze an Beihilfe zur Geldwäsche, so Klute. Dabei gab es schon im Vorfeld Warnungen von Experten. Die in Washington ansässige Organisation Global Financial Integrity hatte in einer Untersuchung 2011 auf den massiven Anstieg illegaler Geldflüsse verwiesen, nachdem 1994 das Nordamerikanische Freihandelsabkommen zwischen Mexiko, den USA und Kanada in Kraft getreten war.
Die Debatte über den Freihandel mit Lateinamerika dürfte durch die Studien aus Deutschland und den Niederlanden wieder angeheizt werden. Zwar hat die konservativ-liberale Mehrheit im Europäischen Parlament grünes Licht für das Abkommen mit Kolumbien und Peru gegeben. Wegen Menschenrechtsklauseln muss das Dokument aber noch von den nationalen Parlamenten abgesegnet werden - und dort formiert sich nun Widerstand.
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