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Hürdenabbau in Hamburg

Drei-Prozent-Klausel für Bezirkswahlen gekippt

  • Folke Havekost, Hamburg
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Drei-Prozent-Hürde bei der Wahl zu den Hamburger Bezirksversammlungen ist verfassungswidrig, entschied das Hamburger Landesverfassungsgericht. Künftig haben damit kleinere Parteien bessere Chancen auf ein Mandat.

Justitia schleift in Hamburg politische Hürden: Das Landesverfassungsgericht kippte gestern die Drei-Prozent-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen zu den sieben Bezirksversammlungen. Durch die Klausel sei die in Artikel 6, Absatz 2 der Landesverfassung eingeforderte »Wahl- und Chancengleichheit« verletzt, urteilte das neunköpfige Gremium. Kläger war ein Datenverarbeitungskaufmann und Mitglied der Piraten-Partei aus Hamburg-Eimsbüttel. Bei den bislang letzten Wahlen im Februar 2011 hatten die Piraten die geltende Drei-Prozent-Hürde im Bezirk Mitte mit 4,7 Prozent souverän übersprungen, in Eimsbüttel waren sie dagegen mit 2,9 Prozent haarscharf gescheitert.

Dem Wunsch des Klägers nach einer Annullierung der Wahl gaben die Richter allerdings nicht nach: Erst nach dem nächsten Urnengang im Sommer 2014 werden die Sitze ohne Sperrklausel verteilt.

»Bezirksversammlungen haben als Teil der Verwaltung eine andere staatsrechtliche Bedeutung als die Bürgerschaft als Landesparlament. Sie sind weniger als gesetzgeberisch tätige Parlamente auf stabile Mehrheiten angewiesen«, argumentierten die Verfassungsrichter. Sie sahen keine »ausreichenden tatsächlichen Grundlagen« dafür, »dass der Eintritt von zersplitterungsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen ohne Sperrklausel mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist«. Sollte es zu wechselnden Mehrheiten kommen, könnten Senat und Fachbehörden korrigierend eingreifen, fügten die Richter hinzu.

Im Vergleich zu Gemeinderäten und Stadtparlamenten in Flächenstaaten besitzen die Bezirksversammlungen an Alster und Elbe nur geringe Kompetenzen. Bislang wurden sie am gleichen Tag gewählt wie das Landesparlament, die Hamburgische Bürgerschaft. Ab 2014 sind sie an die Europawahl gekoppelt.

»Das Bundesverfassungsgericht hatte schon die Fünf-Prozent-Hürde für das Europaparlament gekippt. Da ist es wenig verwunderlich, wenn die Sperrklausel nun auch für die Hamburger Bezirksversammlungen wegfällt«, begrüßte der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Farid Müller die Entscheidung als Anpassung an den »Trend der vergangenen Jahre«.

Nur noch in Berlin und Bremen existieren nunmehr (Fünf-)Prozent-Hürden bei Kommunalwahlen. »Hamburg ist in der bundesdeutschen Verfassungswirklichkeit angekommen«, konstatierte Manfred Brandt, Landesvorstandssprecher der Initiative »Mehr Demokratie«, die weite Teile des aktuellen Hamburger Wahlrechts geprägt hat.

Bei den größeren Parteien hielt sich die Begeisterung über das Urteil in Grenzen. »Das wird die Regierbarkeit der Bezirke erschweren und zur Zersplitterung der Bezirksversammlung beitragen«, kritisierte die SPD-Verfassungsexpertin Barbara Duden und rechnete nach: »In vier von sieben Bezirksversammlungen würden ohne Hürde jetzt NPD-Abgeordnete sitzen.«

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