Die Rechnungen von Merkels Grillparty sind öffentlich

Erfolgreiche Klage des anarchistischen Gefangenen Thomas Meyer-Falk

Plakat zu Isolationshaft, Sicherungsverwahrung und für die Freiheit von Thomas Meyer-Falk
Plakat zu Isolationshaft, Sicherungsverwahrung und für die Freiheit von Thomas Meyer-Falk

Thomas Meyer-Falk, aufmerksame nd-Leser/innen kennen den sich als anarchistisch verstehenden Gefangenen der JVA Bruchsal, hat endlich die Rechnungen des Grillfestes einsehen können, das Angela Merkel in ihrem vorpommerschen Wahlkreis anlässlich des Besuch des US-Präsidenten Georg W. Bush 2006 veranstaltete. Die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern gewähren Bürgern voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden. Thomas Meyer-Falk musste jedoch diese Rechte einklagen und insgesamt sechs Jahre darauf warten. Nun hat er die Rechnungen im Internet veröffentlicht. Die Kosten der Polizeieinsätze belaufen sich zusammen auf mehrere Millionen Euro.

Leider sind die Rechnungen bis auf die jeweiligen Endbeträge geschwärzt. Deshalb tendiert der Informationsgehalt "gegen Null", kritisiert Thomas Meyer-Falk. Dennoch regt er an, stärker von den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und des Bundes Gebrauch zu machen. Ähnliche Klagen seien erfolgreich gewesen und "gerade marginalisierte Kreise können die Informationsfreiheitsgesetze auch als Waffe verwenden. Erst die Klagen von Arbeitslosen und ihren Verbänden brachten die Bundesagentur für Arbeit dazu, bis dorthin weitgehend geheim gehaltene interne Arbeitsanweisungen offenlegen zu müssen."

Initiative für die Freilassung

Thomas Meyer-Falk sitzt seit 1996 wegen Bankraubs mit Geiselnahme im Gefängnis. Wie schon im nd-Interview im März 2011 erwähnt, soll er nach Ende seiner Freiheitsstrafe im Juni 2013 in Sicherungsverwahrung verlegt werden, d.h. eine Entlassung ist derzeit immer noch nicht absehbar.

Das höchstrichterliche Urteil vom Mai 2011, in dem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Sicherungsverwahrung als Verfassungswidrig erklärt hat und die vorgesehene, auch kritisierenswürdige Neuregelung der Sicherungsverwahrung, gelten nicht im Fall Thomas Meyer-Falk. Er muss mit einem Umzug in einen der neuen Sicherungsverwahrungsknäste rechnen.

Die Anti-Knast-Gruppe Bielefeld fordert in einem aktuellen Text Freiheit für Thomas Meyer-Falk. Sie wollen die Sicherungsverwahrung, von der er bedroht ist, abwenden. Neben Sicherungsverwahrung und der häufig damit einhergehenden Pathologisierung kritisieren sie auch die Isolationshaft, unter der der 41-Jährige elf Jahre eingesperrt war. Neben ihrem Text haben sie auch ein Plakat drucken lassen, das sie über ihre Webseite vertreiben.

Mehr Informationen zu Thomas Meyer-Falk: http://freedomforthomas.wordpress.com

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