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Diebstahl am Arbeitsplatz hat arbeitsrechtliche Folge
Fristlose Kündigung
Auch der Diebstahl geringwertiger Sachen kann eine Kündigung rechtfertigen. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mehrfach hingewiesen. Die Gerichte beschäftigt darüber hinaus auch immer wieder die Frage, wann der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz heimlich mit Videoaufzeichnung überwachen darf.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/811329.diebstahl-am-arbeitsplatz-hat-arbeitsrechtliche-folge.html
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