Diebstahl am Arbeitsplatz hat arbeitsrechtliche Folge
Fristlose Kündigung
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2012 (Az. 2 AZR 153/11):
Entwendet eine Verkäuferin eine Zigarettenpackung aus dem Warenbestand, kann sie auch nach 18-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt werden. Für den Nachweis des Diebstahls kann der Arbeitgeber auch auf heimliche Videoaufzeichnungen zurückgreifen. Voraussetzung ist, dass der Videoüberwachung ein konkreter Verdacht zugrunde gelegen hat und andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend waren.
Jede strafbare Handlung stelle einen solchen Vertrauensverlust und einen solch schwerwiegenden Verstoß gegen die Arbeitspflichten dar, dass eine Kündigung auch dann gerechtfertigt sein könne, wenn nur ein geringfügiger, möglicherweise gar kein Schaden entstanden sei. Daran ändere auch der Umstand einer langjährigen Beschäftigung nichts.
Heimliche Videoaufzeichnungen des Arbeitnehmers seien dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung bestehe. Weniger einschneidende Mittel müssten aber ausgeschöpft und die Aufzeichnung das letzte mögliche Mittel sein.
Wichtig ist dabei: Der Verdacht müsse so konkret sein, dass er den Arbeitnehmer unmittelbar oder einen abgrenzbaren Kreis Verdächtiger betreffe. Eine allgemeine Überwachung aller Mitarbeiter ohne konkreten Anlass scheide daher aus, so die DAV-Arbeitsrechtsanwälte.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.