Verfassung bald mit Bremse

Fünf Fraktionen einigen sich auf Verschuldungsverbot für Sachsen

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 2 Min.
Fünf Fraktionen in Sachsens Landtag haben sich darauf geeinigt, der Schuldenbremse künftig Verfassungsrang einzuräumen. Die Opposition setzte Neuregelungen durch.

Nach monatelangen Gesprächen, deren Ausgang bis zuletzt auf der Kippe stand, haben sich die fünf demokratischen Fraktionen in Sachsen gestern darauf geeinigt, der Schuldenbremse im Freistaat Verfassungsrang einzuräumen. Die Aufnahme neuer Kredite soll damit künftig nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich sein. Über die genauen Modalitäten verhandelten die Fraktionschefs und eine Arbeitsgruppe gestern auch bei Redaktionsschluss noch.

Das Verbot, neue Schulden aufzunehmen, ist bereits jetzt in der Finanzordnung des Freistaats verankert. Die im Freistaat regierende Koalition aus CDU und FDP wollte dem Ziel aber auch Verfassungsrang einräumen. Für Korrekturen in der Verfassung, die bisher in knapp 23 Jahren noch nie geändert wurde, ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Dafür müssen 88 Abgeordnete zustimmen; CDU und FDP haben zusammen nur 72 Stimmen. Deshalb wurden seit Monaten Gespräche mit den drei demokratischen Oppositionsfraktionen geführt. Die NPD blieb ausgeschlossen. Auf einer Teilnahme der LINKEN hatten SPD und Grüne bestanden. Im Grundsatz stimmen alle Beteiligten der Regelung zu; die Opposition hatte ihre Zustimmung aber von weiteren Änderungen in der Verfassung abhängig gemacht.

In der LINKEN wird das Instrument einer Schuldenbremse eigentlich abgelehnt. Dass sich die Fraktion in Sachsen dennoch an den Gesprächen beteiligte, hatte deren Chef Rico Gebhardt kürzlich in einem Brief an die Bundesspitze und alle Fraktionsvorsitzenden begründet. Er verweist zum einen auf die vergleichsweise soliden finanziellen Verhältnisse in Sachsen. Auf deren Grundlage habe auch seine Fraktion in ihren seit dem Jahr 2000 erstellten alternativen Etatentwürfen stets auf eine Kreditaufnahme verzichtet, auch wenn sie diese nicht prinzipiell ausgeschlossen hatte.

Gebhardt betonte zudem, konkret verhandelt worden sei weder über die Schuldenbremse an sich, die ab 2016 im Bund und ab 2020 in den Ländern ohnehin verbindlich werde, noch über die Frage, ob Sachsen noch Kredite aufnehmen sollte: »Das wäre eine Phantomdebatte«, erklärt er unter Hinweis auf die Tatsache, dass der Freistaat bereits seit 2006 ohne Neuverschuldung auskommt. Verhandelt worden sei vielmehr über die »Ausgestaltung der landespolitischen Handlungsinstrumente«.

Die Genossen hatten dabei insbesondere darauf gedrängt, als einen zusätzlichen Grundsatz der Etataufstellung neben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch einen »sozialen Ausgleich« als »einklagbares Grundrecht« aufzunehmen. Dieser wäre bundesweit einzigartig und nach Ansicht Gebhardts ein »echter linker Exportschlager für alle Länder und den Bund«. Zudem habe man sich gemeinsam mit der SPD dafür eingesetzt, auch die finanzielle Ausstattung der Kommunen in der Verfassung abzusichern.

Über das gestrige Verhandlungsergebnis müssen teilweise noch die Parteimitglieder entscheiden. Bei der SPD ist ein Mitgliederentscheid vorgesehen; die LINKE wird voraussichtlich auf einem kleinen Parteitag am 23. Februar beraten.

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