Streit um die Ferienwohnung
(nd-Kammer). Nach Pankow will jetzt auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen für Gewerbenutzungen vorgehen. Das Bezirksamt hat einen entsprechenden Beschluss gefasst, der voraussichtlich im April in Kraft treten wird. »Damit wollen wir erreichen, dass die als Ferienwohnungen umgenutzten Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen«, so Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne). Wie in Pankow gilt die Regelung für sogenannte soziale Erhaltungsgebiete, in denen die soziale Mischung der Bevölkerung besonders schutzwürdig ist. In Friedrichshain-Kreuzberg sind das der Boxhagener Platz, die Bergmannstraße-Nord, der Chamissoplatz, die Graefe- sowie Hornstraße sowie die Luisenstadt.
Mit ihrem Vorgehen wollen die Bezirke auch den Senat unter Druck setzen, dessen seit Langem angekündigtes Gesetz gegen die Zweckentfremdung an der CDU zu scheitern drohte. Jetzt haben sich die Parteien offenbar auf einen Kompromiss verständigt. »Wir haben uns geeinigt«, so die mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger. So sind Ausnahmeregelungen für die Zweckentfremdung vorgesehen, die für soziale Projekte wie Tagesmütter oder Kitas, weiter erlaubt sein soll. Für Ferienwohnungen ist die Einführung einer Meldepflicht geplant, was sicher noch für Diskussionsstoff sorgen wird. Denn nach der Meldung einer solchen Wohnung würde diese noch vier Jahre Bestandsschutz genießen. »Das Gesetz muss rechtssicher sein«, begründet Spranger diese Regelung. Außerdem bekäme man so erst einen Überblick, wie viele Ferienwohnungen überhaupt existierten. Bürgermeister Schulz nennt den Bestandsschutz »eine nicht nachvollziehbare Belohnung für Zweckentfremdung« und »absurde Verkennung der Notlage der Mieter«.
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