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Feiertage gelten bei Urlaub als Werktage
BAG zur Urlaubsregelung von Schichtarbeitern im öffentlichen Dienst
Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst müssen sich für Feiertage, die in ihre Schicht fallen und an denen sie frei haben wollen, Urlaub nehmen. Diese Praxis hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuellen Urteil bestätigt (nd berichtete).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/812619.feiertage-gelten-bei-urlaub-als-werktage.html
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