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Ist Tragen des Kruzifix bei der Arbeit erlaubt?
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der eine darf eine Kette mit einem Kreuz am Arbeitsplatz sichtbar tragen, der andere nicht. Das Tragen von christlichen Symbolen bei der Arbeit ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) grundsätzlich erlaubt. Nach Urteil des Straßburger Gericht vom 15.01.2013.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/814133.ist-tragen-des-kruzifix-bei-der-arbeit-erlaubt.html
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