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Vereinbarung nur mit Gesprächen
Bundessozialgericht stellt Forderung an Jobcenter
Jobcenter können keine Eingliederungsvereinbarungen mit Langzeitarbeitslosen schließen, ohne vorher persönlich mit ihnen gesprochen zu haben. Sollen Hartz-IV-Bezieher ein solches Papier unterschreiben, ist ein klärendes Gespräch unverzichtbar, urteilte das Bundessozialgericht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/817457.vereinbarung-nur-mit-gespraechen.html
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