Vereinbarung nur mit Gesprächen
Bundessozialgericht stellt Forderung an Jobcenter
Ein Agrarwissenschaftler hatte sich gegen einen Bescheid des Jobcenters gewehrt. Das hatte dem Hartz-IV-Empfänger eine vorformulierte Eingliederungsvereinbarung zum Unterschreiben vorgelegt. Darin wurde aufgeführt, welche Schritte er in den nächsten zehn Monaten zu unternehmen hat, um einen neuen Job zu finden.
Als der Arbeitslose die Vereinbarung nicht unterschrieb, verpflichtete ihn das Jobcenter per Bescheid zu den vorgeschlagenen Eingliederungsmaßnahmen. Der Jobsuchende hielt den Verwaltungsakt jedoch für rechtswidrig. Das Jobcenter habe nicht umfassend geklärt, welche Stärken und Schwächen er als Arbeitsuchender habe. Außerdem seien die Vorgaben zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt viel zu ungenau beschrieben worden.
Das BSG urteilte, der Bescheid sei rechtswidrig - jedoch nur, weil er zehn Monate gelten sollte. Nach den Vorschriften seien lediglich sechs Monate erlaubt. Das Gericht legte indes nicht genau fest, wie konkret eine Eingliederungsvereinbarung sein muss. Das BSG schob allerdings der oft geübten Praxis vieler Jobcenter einen Riegel vor, Arbeitslose schnell per Verwaltungsakt zu Eingliederungsmaßnahmen zu verpflichten. Ein solcher Bescheid sei nur möglich, wenn der Arbeitslose die Eingliederungsvereinbarung auch konkret abgelehnt hat.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.