Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Jobcenter müssen Zugang von Meldeaufforderung nachweisen
Arbeitsministerium: Eingang auf normalem Postweg nicht zweifelsfrei belegbar
Die Bundesregierung hat der Linkspartei bestätigt, dass gegenüber Hartz-Beziehern keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen verhängt werden dürfen, wenn die Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Eingangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen können.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/819733.jobcenter-muessen-zugang-von-meldeaufforderung-nachweisen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.