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Jobcenter müssen Zugang von Meldeaufforderung nachweisen

Arbeitsministerium: Eingang auf normalem Postweg nicht zweifelsfrei belegbar

Die Bundesregierung hat der Linkspartei bestätigt, dass gegenüber Hartz-Beziehern keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen verhängt werden dürfen, wenn die Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Eingangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen können.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/819733.jobcenter-muessen-zugang-von-meldeaufforderung-nachweisen.html

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