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Benachteiligung nichtehelicher Kinder beim Erben bestätigt

Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Erbrechtsstreit

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Benachteiligung nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, beim Erben bestätigt. wenn der Vater vor dem 29. Mai 2009 gestorben ist, ist eine Stichtagsregelung zum Erbausschluss rechtens.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/823405.benachteiligung-nichtehelicher-kinder-beim-erben-bestaetigt.html

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