Im Klassenkampf gegen Platznot in den Hörsälen
Kostenfreier Zugang zu österreichischen Universitäten steht erneut auf dem Spiel
Folgende Zutaten brauchte es für diese skurril anmutende Geschichte: einen klagewütigen Studenten, bildungspolitische Allmachtsfantasien des Obersten Gerichtshofes und - im Hintergrund - Stimmen aus der konservativen Volkspartei (ÖVP). Die fordern seit der Abschaffung der Studiengebühren im Jahre 2008 deren republikweite Wiedereinführung.
Der klagende Student hatte im Studienjahr 2005/06 an der Medizinischen Fakultät in Graz keinen Platz für eine wichtige Lehrveranstaltung bekommen; es gab schlicht zu viele Anmeldungen. Weil dies seiner Meinung nach seine Studienzeit insgesamt verlängerte, verklagte er die Republik auf Kostenerstattung für Lebenshaltung und Verdienstausfall. Mittlerweile ist der Medizinstudent Arzt. Nach einem juristischen Marathon von mehr als sieben Jahren gab das Gericht dem Kläger recht. Die Folgen dieses Urteils könnten dramatisch sein und Österreichs Bildungspolitik wesentlich beeinflussen.
Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der juristischen Einmischung meldeten sich die Verfechter von Zugangsbeschränkungen zu Wort. Der Vorsitzende der Rektorenkonferenz Heinrich Schmidinger erklärte, das Urteil zeige, wie nötig »ein Gesetz über flächendeckende Zugangsregeln« sei. Abhilfe könnten Studiengebühren oder exakt vereinbarte Zulassungsbestimmungen für Studienplätze schaffen - am besten beides gleichzeitig. Ähnlich war die Reaktion von ÖVP-Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, der in dem Urteil einen Aufruf an die Politik sieht, Zugangsbeschränkungen einzuführen.
Hinter dem nun auf juristisches Parkett getragenen Streit um das Für und Wider eines freien Hochschulzugangs stecken völlig unterschiedliche bildungspolitische Vorstellungen der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP - und die lange Geschichte eines verdeckten Klassenkampfes.
Unter dem sozialistischen Bundeskanzler Bruno Kreisky waren 1972 Studiengebühren im Zuge einer großen Bildungsoffensive abgeschafft worden. Begründet wurde dies damals mit der Notwendigkeit, den Kindern ärmerer und bildungsferner Schichten die Unis zu öffnen.
Wolfgang Schüssels rechts-konservative ÖVP-FPÖ-Regierung beschloss dann im Jahr 2001 - nach 30 Jahren - die Wiedereinführung von Studiengebühren. Eine von der SPÖ betriebene parlamentarische Initiative kippte 2008 das restriktive Gesetz und unterstrich damit erneut die Losung, die am Eingang zum Neuen Institutsgebäude an der Universität Wien prangt: »Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei«.
Der nun erfolgte Richterspruch hat nur vordergründig nichts mit Bildungspolitik zu tun. Er dient Konservativen dazu, die für sie praktischste Lösung zu fordern: Beseitigung der Platznot mittels Zugangsbeschränkung. Diese Einstellung entspricht im Übrigen dem Konzept von der Universität als Bildungsstätte gesellschaftlicher Eilten, wie es dieselben Kreise immer wieder fordern. Dass auch linke Studierendengruppen das Urteil begrüßen, weil sie darin die Chance auf eine Mittelerhöhung durch das Ministerium sehen, verkennt die derzeitigen Möglichkeiten des Staatshaushalts. Verschlossen werden auch die Augen vor der gefährlichen Funktion einer Verrechtlichung von politischen Auseinandersetzungen.
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