Feindbild Flüchtling
Deutschland als Scharfmacher in Europa
Rechtliche Grundlagen für Schutzsuchende, die in die Europäische Union einreisen, beschließt heute überwiegend Brüssel. Die Bundesrepublik ist dabei das Mitgliedsland, das sich permanent für eine Verschärfung des Flüchtlingsrechts einsetzt. So gilt der deutsche »Asylkompromiss« von 1993 als eine Art Blaupause für das europäische Flüchtlingssystem. Wer zum Beispiel aus einem sicheren Drittstaat kommt, kann sich nicht auf das Grundecht auf Asyl berufen, heißt es in Artikel 16a des Grundgesetzes. Dieser Artikel wurde inzwischen in EU-Recht überführt. So müssen Schutzsuchende nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung in dem Land der Union Asyl beantragen, das sie als erstes betreten haben. Deutschland ist dadurch oft nicht für das Asylverfahren zuständig, da die meisten Flüchtlinge über die südlichen und östlichen Mitgliedsstaaten einreisen. Schlagen sie sich doch nach Berlin, Hamburg oder München durch, können sie an die Peripherie der Europäischen Union abgeschoben werden.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat erst kürzlich deutlich gemacht, dass er an dieser rigiden Flüchtlingspolitik festhält. Der CSU-Politiker boxte eine Neuregelung durch, die es den Mitgliedsstaaten des Schengenraums ermöglicht, nationale Grenzen bis zu zwei Jahre dichtzumachen, wenn sie die Ankunft von vielen Flüchtlingen befürchten.
Indes machten Bundesländer und Bundesverfassungsgericht Friedrichs Plänen in jüngster Vergangenheit einen Strich durch die Rechnung. So ist die Residenzpflicht, die Flüchtlingen im Bundesgebiet einen bestimmten Aufenthaltsort vorgibt, in vielen Ländern zumindest gelockert worden. Und durch eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts müssen Geldleistungen für Schutzsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhöht werden. Flüchtlinge erhielten nur 30 bis 40 Prozent der Hartz-IV-Bezüge - ein Verstoß gegen das Grundgesetz, so die Begründung im vergangenen Sommer.
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