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Verbot wurde aufgehoben

Entscheid zu Nachtspeicheröfen

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Bundestag hat am 17. Mai 2013 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP das Verbot der Nachtspeicherheizungen aus den Zeiten der Großen Koalition aufgehoben. Nachtspeicheröfen dürfen nun über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden.

Nachtspeicheröfen nutzen den Nachtstrom, um einen Wärmespeicher aufzuheizen. Heutzutage rentiert sich eine solche Heizung kaum noch, da neuere, flexible Kraftwerke - Gaskraftwerke - nachts heruntergefahren werden können und beispielsweise Solarstrom nur am Tag produziert wird. Dadurch ist Strom nachts nicht mehr prinzipiell günstiger als tagsüber. Ausnahmslos werden sogenannte HT/NT-Tarife nur noch von den örtlichen Grundversorger angeboten, die dazu verpflichtet sind.

Einige große Energieunternehmen verweisen jedoch darauf, dass Stromverbraucher mit Hilfe dieser Technik das unbeständige Angebot an Strom aus Erneuerbaren Energien besser abfedern können sollen. Nachtspeicheröfen soll deshalb in der Energiewende eine wichtige Rolle zukommen. Dazu müsste allerdings das derzeitige Tarifsystem, bei dem die Tageszeit und nicht die Stromproduktion für den Strompreis entscheidend ist, geändert werden.

In Paragraf 10a der zweiten Novelle der Energieeinsparverordnung hatte die Große Koalition 2009 aufgrund der hohen CO2-Emissionen die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen vorgesehen. Nun hat der Bundestag den Paragrafen 10a aufgehoben. Die etwa 1,5 Millionen Nachtspeicheröfen in Deutschland können auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden.

Lange Zeit galten Nachtspeicheröfen als gewaltige Stromfresser und sollten als unrentable Heizungsformen verboten werden. Jetzt kritisieren Umweltverbände wie DUH und Greenpeace eine Lobbypolitik unter anderem für den Energieversorger RWE, der sich für eine Nutzung und Umrüstung der Nachspeicheröfen als variable Stromspeicher eingesetzt hatte.

Als Sieg der ökologischen und ökonomischen Vernunft hingegen bezeichnete Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann diese Entscheidung: »Wir sollten jede zur Verfügung stehende Möglichkeit nutzen, um das zeitweise Überangebot etwa von Wind- und Solarstrom zu speichern. So werden aus Öfen, die früher mit Nachtstrom aus Atom- und Koh-lekraftwerken betrieben wurden, Ökostromspeicheröfen.« Diese Nutzung sei zumindest so lange sinnvoll, bis neue und leistungsfähigere Stromspeicher entwickelt würden. idealo.de/nd

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