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Verbot wurde aufgehoben

Entscheid zu Nachtspeicheröfen

Der Bundestag hat am 17. Mai 2013 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP das Verbot der Nachtspeicherheizungen aus den Zeiten der Großen Koalition aufgehoben. Nachtspeicheröfen dürfen nun über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden.

Nachtspeicheröfen nutzen den Nachtstrom, um einen Wärmespeicher aufzuheizen. Heutzutage rentiert sich eine solche Heizung kaum noch, da neuere, flexible Kraftwerke - Gaskraftwerke - nachts heruntergefahren werden können und beispielsweise Solarstrom nur am Tag produziert wird. Dadurch ist Strom nachts nicht mehr prinzipiell günstiger als tagsüber. Ausnahmslos werden sogenannte HT/NT-Tarife nur ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/826231.verbot-wurde-aufgehoben.html

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