Gleiche Versorgung für alle

  • Ursula Engelen-Kefer
  • Lesedauer: 4 Min.

Die demografisch bedingte Alterung der Bevölkerung stellt an unseren grundgesetzlich geschützten Sozialstaat höhere Anforderungen. Erforderlich ist auch der Ausbau der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung. Dabei muss es in erster Linie darum gehen, allen Bürgern unterschiedslos die gesundheitlich notwendigen Leistungen zu gewährleisten. Dafür sind ausreichende finanzielle Spielräume zu schaffen sowie Solidarität bei der Erhebung von Beiträgen und Gerechtigkeit bei ihrer Verteilung auf die Leistungsanbieter sicherzustellen. Allerdings geht die politische und praktische Entwicklung seit Jahrzehnten in die umgekehrte Richtung. Seit Anfang der 1980er Jahre wurde bereits begonnen, die solidarischen Leistungen der Gesundheitsversorgung stetig abzubauen und die finanziellen Belastungen für die Versicherten zu erhöhen. Verschärft hat sich dies in den Wirtschafts- und Beschäftigungskrisen mit steigender Arbeitslosigkeit und öffentlicher Verschuldung.

Im Zuge der guten Konjunktur seit 2010 und der von den Gewerkschaften durchgesetzten Lohnsteigerungen ist in kurzer Zeit ein Überschuss bei der gesetzlichen Krankenversicherung von 24 Milliarden Euro entstanden. Eigentlich hätten damit die erheblichen Leistungsverschlechterungen sowie zusätzlichen Belastungen der Versicherten verringert werden können. Allerdings hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im großenteils selbstgeschnürten Finanzkorsett von Schuldenbremse und EU-Fiskalpakt den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds für 2013 und 2014 bereits um 4,5 Milliarden Euro gekürzt. Weiterer Sozialabbau im Zuge der unabsehbar gestiegenen Billionen Euro schweren Haftung der Bundesbürger für die Finanzkrisen in der EU wird auch die Gesetzliche Krankenversicherung nicht ungeschoren lassen. Einen weiteren bitteren Vorgeschmack geben die Pläne der EU-Kommission, die Mehrwertsteuer auch auf die Sachleistungen der sozialen Sicherheit auszuweiten. Dies würde gerade für die gesetzliche Krankenversicherung erhebliche zusätzliche Belastungen bedeuten.

Zielsetzung einer solidarischen Bürgerversicherung ist die Gewährleistung der gesundheitlichen Leistungen einschließlich Prävention und Rehabilitation nach jeweiligem medizinisch-technischem Fortschritt für grundsätzlich alle Bürger. Dabei ist die gleichermaßen schädliche Unter- wie Überversorgung und somit gesundheitliche Gefährdung sowie finanzielle Verschwendung auf Kosten der Beitragszahler zu verhindern.

● Dringend erforderlich ist eine ausreichende personelle Ausstattung im Gesundheitswesen. Der jahrelange Raubbau zu Lasten der Beschäftigten sowie der Patienten gleichermaßen durch ständige Arbeitsverdichtung und unzureichende Entlohnung muss beendet werden.

● Zur Schaffung der notwendigen finanziellen Spielräume ist der Personenkreis der Versicherten auf grundsätzlich alle Bürger zu erweitern. Einzubeziehen sind mithin zusätzlich Selbstständige und Beamte. Darüber hinaus ist die Beitragsbemessungsgrenze zumindest auf das Niveau der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung anzuheben. Dabei ist auch die derzeitige Zwei- und Dreiklassenmedizin durch zwei Vollversicherungen - gesetzlich und privat - zu überwinden. Durch stufenweise Aufnahme der höher Verdienenden, Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung kann sich die private Krankenversicherung auf das Angebot zusätzlicher Gesundheitsleistungen ausrichten, wie dies auch in anderen Ländern der Fall ist.

● Den Krankenversicherungen ist wieder die eigene Beitragshoheit zu übertragen und bei den einkommensbezogenen Beiträgen die paritätische Finanzierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern herzustellen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 kam ein Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent. Dies war der Kompromiss in der Großen Regierungskoalition zwischen der Privatisierung durch Kopfpauschalen allein für die Versicherten von CDU und FDP einerseits und der Bürgerversicherung der SPD andererseits.

● Für den bereits vorher von der rot-grünen Koalition eingeführten Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer von 0,9 Prozent ist ein entsprechender zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag einzuführen.

● Die Deckelung der Arbeitgeberbeiträge durch die schwarz-gelbe Regierung 2011 und damit die einseitige Verlagerung zukünftiger Ausgabensteigerungen auf die Versicherten ist aufzuheben.

● Um den ausufernden Wettbewerb der Krankenkassen um die jeweils »besten« Risiken zu unterbinden, ist der Risikostrukturausgleich zu verbessern, an die tatsächlichen Unterschiede bei den gesundheitlichen Risiken einzelner Personengruppen anzupassen und die private Krankenversicherung einzubeziehen.

● Da ein zunehmender Anteil der Einnahmen über Kapitalerträge erfolgt, sind sie in die Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen. Dabei muss allerdings durch ausreichende Freibeträge sichergestellt werden, dass nicht untere und mittlere Einkommensbezieher zusätzlich zu ihrem Einkommen aus abhängiger Arbeit auch noch mit den Ersparnissen für Wechselfälle und Risiken des Lebens belastet werden - zum Beispiel Vorsorge für Familie, Bildung oder Alter. Darüber hinaus ist ein entsprechender zusätzlicher finanzieller Ausgleich von Arbeitgebern einzufordern.

● Wie bisher muss der Bund einen steuerlichen Zuschuss für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Damit hier nicht willkürliche Kürzungen je nach finanzpolitischer Kassenlage erfolgen, ist der Bundeszuschuss - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung - am Gesamtniveau der Krankenversicherungsausgaben auszurichten.

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