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Kündigung nach zwei Stunden Probezeit ist unwirksam
Auch während der Probezeit sind das Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit eines Arbeitnehmers nicht außer Kraft gesetzt. Zwar kommen hier nicht die weitreichenden Bestimmungen des Kündigungsschutzes zum Zuge, trotzdem kann auch eine Kündigung in der Probezeit unwirksam sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/830789.kuendigung-nach-zwei-stunden-probezeit-ist-unwirksam.html
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