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Privates Video anerkannt
Verkehrsunfall mit Fahrradfahrer
Ein privat aufgenommenes Video darf bei einem Verkehrsunfall zu Beweiszwecken verwendet werden. Vorher müssen aber die Interessen der Betroffenen geprüft werden. Dies entschied nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das Amtsgericht München mit Urteil vom 6. Juni 2013 (Az. 343 C 4445/13).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/836025.privates-video-anerkannt.html
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