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Kündigung darf nichts kosten
Fitnessstudio
Fünf Euro Bearbeitungsgebühr für die rechtmäßige Kündigung eines Fitnessstudiovertrages sind unzulässig. Daher mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg ein Sportstudio ab. Mit Erfolg: Das Studio verzichtet ab sofort auf die Kündigungsgebühr.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/836743.kuendigung-darf-nichts-kosten.html
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