Kündigung darf nichts kosten
Fitnessstudio
»Kündigt ein Mitglied den Vertrag rechtmäßig, darf das Sportstudio dafür keine Bearbeitungsgebühr verlangen«, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale. »Unternehmer können solche Kosten allenfalls in die Kalkulation des Mitgliedsbeitrages einbeziehen. Verbrauchern dürfen hierfür jedoch keine gesonderten Kosten berechnet werden.«
Die Juristin rät: »Mitglieder in Fitnessstudios sollten ihre Verträge auf zusätzliche Kosten durchsehen und Klauseln im Zweifelsfall von der Verbraucherzentrale prüfen lassen, weil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft unwirksame Regelungen zu Ungunsten von Verbrauchern enthalten.«
Wer seinen Vertrag prüfen lassen möchte, kann sich persönlich, telefonisch und per E-Mail in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen beraten lassen. Terminvereinbarung per Mail an termine@vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter (01805) 00 40 49 jeden Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr (14 Cent/min im deutschen Festnetz, mobil maximal 42 Cent/min) oder am Beratungstelefon unter (09001) 775 770 von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend) oder per persönlicher E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
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