Löcher für Bremens V-Leute

Senat streitet über das neue Verfassungsschutzgesetz

  • Alice Bachmann, Bremen
  • Lesedauer: 3 Min.

In Reaktion auf die NSU-Mordserie und die in diesem Zusammenhang aufgedeckten Missstände im Bereich des Verfassungsschutzes hat sich Bremen daran gemacht, sein Verfassungsschutzgesetz zu ändern. Passieren soll das noch in diesem Jahr. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) zufolge besteht Einigkeit in der Kritik am bestehenden Verfassungsschutzgesetz des Landes. Das Problem beginnt bei den Konsequenzen.

Gesetzesänderungen durch den Senat werden in Bremen von Deputationen vorbereitet. Und so ging es hoch her in der Sitzung der Innendeputation, an der ausnahmsweise mit Matthias Güldner, Björn Tschöpe sowie Kristina Vogt auch die Fraktionsvorsitzenden der Grünen, der SPD und der LINKEN teilnahmen. Der parteilose Bürgerrechtsaktivist Rolf Gössner ist für die LINKE ständiges Mitglied der Innendeputation. Er gehört zu jenem Kreis, der für eine komplette Abschaffung des Verfassungsschutzes plädiert. Gleichwohl arbeitet er in Bremen an einer Veränderung des dortigen Verfassungsschutzgesetzes mit.

Unter den Juristen gibt es jedoch keine Einigkeit über den Einsatz von V-Leuten, ja nicht einmal über den Auftrag des Verfassungsschutzes. Innensenator Mäurer will im Vorfeld operieren und nicht die Dinge laufen lassen. Güldner und Tschöpe sehen die Sache ähnlich, indem sie den Auftrag des Verfassungsschutzes in der Verhinderung von Straftaten und Terroranschlägen verorten. Gössner kontert, dass der Verfassungsschutz nicht ans Legalitätsprinzip gebunden und »kein Verein zur Verhinderung von Straftaten« sei. Wie sich ja auch mit der NSU-Mordserie erwiesen habe.

Anlass dieser Detaildebatte ist der geplante Passus zu V-Leuten. Die sollen mehr kontrolliert werden, damit sie mit dem ihnen überlassenen Geld keine verbrecherischen Vereinigungen unterstützen und auch keine Straftaten begehen. Ausgenommen »szenetypische« - um nicht aufzufliegen. Deshalb soll das neue Gesetz so formuliert werden, dass eben diese »Ausnahmestraftaten« gedeckt sind. Gössner erklärte, das sei unlogisch. Denn solche Löcher im Gesetz bedeuten seiner Meinung nach, Verbrecher als V-Leute zu führen. Zum Beispiel sei bereits die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ein schweres Verbrechen. Dieser Straftatbestand solle doch wohl nicht durch das neue Gesetz ausgehebelt werden, so Gössner.

Güldner will mit dem Gesetz »kleine Brötchen backen«. Er will einfach im Alltag mehr Nutzen denn Schaden erreichen. Tschöpe verweist auf Gruppen wie etwa die hohe Zahl gewaltbereiter Salafisten in Bremen, die nur durch V-Leute aus der Szene auszuspähen seien. Einigkeit konnte immerhin erzielt werden beim Status der Leitung des Bremer Verfassungsschutzes. Wer dort auf dem Chefsessel sitzt, soll künftig auch rausgeschmissen werden können.

Sehr unterschiedliche Positionen gibt es zur Parlamentarischen Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz überwacht. Kristina Vogt, die Fraktionsvorsitzende der LINKEN, hat dort als Vertreterin der Opposition Gaststatus. Der soll zukünftig temporär in den Vollmitglied-Status geändert werden können. Die Vorstellung der LINKEN-Politikerin geht aber viel weiter: Sie möchte in der Kommission mehr ständige Mitglieder und die Öffentlichkeit zulassen. Am neuen Verfassungsschutzgesetz der Hansestadt soll nun weiter gefeilt werden, Ende November wird erneut diskutiert.

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