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Kein Gedenkmarsch für Wessel

Verbot des Neonazi-Aufzuges passierte erste gerichtliche Instanz

Von Rainer Funke Der für den Sonnabend angemeldete Neonazi-Aufmarsch bleibt verboten. Das hat das Verwaltungsgericht, wie gestern kurz berichtet, in einem Beschluss vom 23. Februar (VG 1 A 56.00) verfügt. Unterdessen bestätigte gestern eine Justizsprecherin, ein Anwalt des Anmelders habe angekündigt, die betreffenden Gerichtsakten einsehen zu wollen. Laut Anmeldung eines stadtbekannten Neonazis wo...

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