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Als «Bekanntgabe» gilt der dritte Tag nach Postaufgabe
Ist der tatsächliche Tag durch eine Zustellungsur künde nicht nachweisbar oder wird derZugang vom Arbeitslosen nicht er wähnt, gilt als Tag der Bekanntgabe der dritte Tag nach Aufgabe des Briefes durch das Arbeitsamt an die Post. Der Tag der Aufgabe ist mit dem Poststempel auf dem Briefkuvert identisch. Der Postweg des Widerspruchsschreibens geht zu Lasten des Widersprechenden. Beispiel: Kutte bek...
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