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Zwangsweiser Abwasseranschluss - wer bezahlt?

Das Grundstück der Bodeneigentümerin, auf dem sich mehrere Pachtgrundstücke befinden, soll auf Grund einer Satzung zwangsweise an die öffentlichen Trink- und Abwasserleitungen angeschlossen werden. Die Eigentümerin verlangt von den Nutzern, dass sie sich an den Kosten für die Leitungen, die von einem Erschließungsweg abgehen, beteiligen. Die Abwassergruben auf den Grundstücken sollen beseitigt werden. Wofür müssen wir bezahlen? Elisabeth E., 10405 Berlin

Dieser Sachverhalt passt zur aktuellen Diskussion der Umlegung öffentlicher Lasten auf die vertraglichen Nutzer von Erholungsgrundstücken. Sie haben natürlich Recht, dass im Augenblick eine entsprechende Regelung noch nicht erlassen wurde. Allerdings liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG) vor, der u.a. gerade die anteilige Umlegung der Ersch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/9107.zwangsweiser-abwasseranschluss-wer-bezahlt.html

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