Zusatzbeitrag bleibt
»Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten fließt in diesen Zusatzbeitrag ein.«
Eine Bürgerversicherung wollte die SPD einführen. Die Kassen sollten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen finanzieren. Die Pläne wurden bei den Koalitionsverhandlungen nicht einmal besprochen. Als Almosen erhielten die Sozialdemokraten eine Regelung, nach der bisher pauschale Zusatzbeiträge an die Einkommen gekoppelt werden. Das als Ausstieg aus den Zusatzbeiträgen zu interpretieren, ist ein starkes Stück Sozialdemagogie statt Sozialdemokratie, denn die Zusatzbeiträge bleiben bestehen. Sie sind ungerechtfertigt, weil sie es Arbeitgebern ermöglichen, von ihnen selbst mit verursachte und ständig wachsende Gesundheitskosten nicht mittragen zu müssen.
Die werden künftig weiterhin von Versicherten und Kranken bezahlt. Lediglich unter diesen werden sie gerechter verteilt. Wer das als Fortschritt bezeichnet und gleichzeitig Arzneimittelprüfungen abschafft, die den Krankenkassen höhere Ausgaben bringen wird, der veräppelt die Menschen. »Der Bürger soll geben, die Lobbygruppe soll leben«, sagte SPD-Gesundheitsexperte und Koalitionsvertragsverhandler Karl Lauterbach vor Wochen im nd-Interview. Damals meinte er die FDP. ott
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