Heterosexuelle weiter bevorzugt
»Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen. Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen.«
Beim Thema Homo-Ehe und Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare können Schwule und Lesben wohl froh sein, dass sie überhaupt erwähnt werden. Konkret wird nämlich nur ein Vorhaben benannt, bei dem Diskriminierung beseitigt werden soll. Die neue Bundesregierung verpflichtet sich, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Sukzessivadoption »zügig« umzusetzen. Das ist fast überflüssig, denn egal welche Regierung, laut Bundesverfassungsgericht muss die Sukzessivadoption sowieso bis Juli nächsten Jahres umgesetzt sein.
Das Gericht hatte im Februar geurteilt, dass auch homosexuellen Paaren erlaubt sein muss, ein vom Lebenspartner angenommenes Kind zu adoptieren. Die Adoption des leiblichen Kindes des Partners ist Schwulen und Lesben bereits länger erlaubt, das gemeinsame Adoptieren eines Kindes aber nicht. Schwarz-Gelb konnte sich in der Schlussphase nicht mehr auf ein Gesetz einigen, weil die FDP jegliche Adoption erlauben wollte, die CDU am liebsten gar keine.
Nicht mehr erwähnt wird die von der SPD geforderte völlige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe, für die sich auch der Bundesrat ausgesprochen hatte. Die CDU hat in diesem Punkt erneut sehr vage Formulierungen in einem Koalitionsvertrag durchgesetzt. had
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