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Neonaziverein bleibt verboten
Oberverwaltungsgericht bestätigte Entscheidung des Innenministeriums
Das Verbot der »Widerstandsbewegung in Südbrandenburg« durch das brandenburgische Innenministerium ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916451.neonaziverein-bleibt-verboten.html
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