Nordost-Werftenförderungsgesetz: Kritik von allen Seiten
Die Schweriner Regierung will heikle Entscheidungen über Bürgschaften künftig dem Landtagsfinanzausschuss übertragen
Wenn der Schweriner Landtag heute das sogenannte Werftenförderungsgesetz (WFG-MV) beschließt, wird es wieder Kritik hageln. Nicht nur von den üblichen Verdächtigen, sondern auch vom »Verband für Schiffbau und Meerestechnik« (VSM). Dieser spricht von einer »fatalen Entscheidung« für das Land und sieht »gravierende Nachteile« gegenüber westdeutschen Standorten: »Ein um 60 Prozent gekürztes Volumen, teilweise kaum erfüllbare Voraussetzungen, extrem aufwendige und teure Verwaltung und langsame, für die Unternehmen nicht planbare Entscheidungsprozesse« sehe das Gesetz vor.
Scharf kritisiert VSM-Hauptgeschäftsführer Reinhard Lüken vor allem, dass Bürgschaften für die Besteller von Schiffen ersatzlos gestrichen werden sollen; doch auch die verschärften Bedingungen für Werften, die Bürgschaften brauchen, stoßen auf seinen Widerstand. Gegenüber »nd« sprach Lüken von einem »Überprüfungschaos«, das Bürgschaftsnehmern nach dem Gesetz künftig drohe und von »Heerscharen von Beratern«, die künftig durch die Betriebe geschleust und teuer bezahlt werden müssten, sollte das Gesetz beschlossen werden.
Mit dem Gesetz will die Koalition offenbar Konsequenzen aus dem Debakel um die Insolvenz der »P+S«-Werften in Stralsund und Wolgast ziehen. Diese hatten vor ihrer Pleite im Sommer 2012 ein beträchtliches Darlehen und hohe Bürgschaften bekommen, nun drohen dem Land massive Ausfälle - und ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss versucht zu klären, wer wann von den Problemen auf den Werften gewusst hat und ob die Finanzentscheidungen sorgfältig genug vorbereitet und getroffen worden sind.
Unter anderem ist in dem neuen Gesetz geplant, den Rahmen für Landesbürgschaften für die gesamte Werftenindustrie bei 400 Millionen Euro festzusetzen. Laut Linksfraktionschef Helmut Holter wird so der tatsächliche Bedarf allerdings deutlich unterschritten.
Die Kritik der Opposition entzündet sich aber hauptsächlich an einem anderen Detail: Die Landesregierung will die Entscheidung über solche Bürgschaften künftig in den Finanzausschuss des Landtages verlegen. Dagegen hegt Holter verfassungsrechtliche Bedenken: Die Landesregierung drücke sich hier vor »ihrer ureigensten Aufgabe«, monierte der Oppositionsführer bereits im September. Darüber hinaus sorgten die angestrebten Entscheidungen in den nicht-öffentlichen Sitzungen des Finanzausschusses keineswegs automatisch für mehr Transparenz.
Darüber hinaus kritisiert Holter, dass, »wenn schon die Legislative entscheiden soll«, dies eine »Aufgabe des gesamten Parlaments und nicht eines einzelnen Ausschusses sein sollte«. Ähnlich schätzte dies jüngst der Greifswalder Jurist Uwe Kischel in einem Gutachten ein. Erst kürzlich hatte Holter eine Verfassungsklage angekündigt.
Auch die Landtagsgrünen stehen dem Vorhaben sehr skeptisch gegenüber. Deren Abgeordneter Johannes Saalfeld erklärte, es sei zwar begrüßenswert, »Kriterien für Bürgschaften und Darlehen zu definieren«, doch das vorliegende Gesetz gehe »am Ziel vorbei«. Mit einer Überarbeitung der Bürgschaftsrichtlinie ließen sich bessere Ergebnisse erzielen.
VSM-Chef Lüken erinnert auch daran, dass Bürgschaften keine Geschenke sind. Für sie müssen erhebliche Gebühren entrichtet werden, das System trägt sich auch bei Ausfällen selbst. Für die Fehler eines Unternehmens dürfe nun nicht eine ganze Branche haften.
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