Freispruch für südbadischen Neonazi
Auto-Angriff auf Antifaschisten bleibt ohne Juristische Folgen
Nach Auffassung der Kammer, unter dem Vorsitzenden Richter Arno Wiemann, könne nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Stech auch deshalb auf die Antifaschisten zufuhr, um sich der Situation, die für ihn hätte bedrohlich werden können, durch Flucht zu entziehen. Wiemann fuhr fort: Es ist das oberste Rechtsstaatsprinzip und das höchste Gut in unserem Rechtsstaat, einen Angeklagten freizusprechen, wenn man von seiner Schuld nicht grundsätzlich überzeugt ist.
Auch sei für die Kammer nicht erkennbar, warum nicht auch der bei der Tat schwerstverletzte Alexander K., genau wie seine vier Begleiter, sich durch einen beherzten Sprung in den Straßengraben habe retten könne. Es sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass K. auch deshalb auf das Auto des Angeklagten gesprungen sei, um diesen anzugreifen.
Nach dem Verlesen des ersten Satzes des Urteils: »Der Angeklagte wird aus Mangel an Beweisen frei gesprochen«, erhoben sich zahlreiche Antifaschisten von ihren Plätzen, warfen kleine Papierschnitzel mit der Aufschrift, »Auf dem Rechten Auge Blind«, in die Luft und skandierten lautstark. »Staat und Nazis Hand in Hand, organisiert den Widerstand«. Die drei Nebenkläger, unter ihnen der schwer verletzte Alexander K. blieben der Urteilsverkündung demonstrativ fern.
Stattdessen hatten sie am letzten Prozesstag eine persönliche Erklärung. Hierin führten sie unter anderem aus, dass dieser Prozess für sie das Paradebeispiel für das »Verhältnis der deutschen Justiz und Polizei zum Faschismus« sei. Verharmlosung, Relativierung und schlichte Leugnung faschistischer Strukturen einerseits, bei gleichzeitiger Kriminalisierung derjenigen, die sich den menschenverachtenden Aktivitäten der Nazis entgegenstellten und für eine gerechtere Gesellschaft engagierten.
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