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DGB »wild entschlossen« zu Kampf für Mindestlohn

Sommer: Lassen uns den Koalitionskompromiss zur gesetzlichen Untergrenze nicht von Unternehmerlobby »kaputt schießen«

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer hat den Unternehmern in der Bundesrepublik vorgeworfen, sie wolle den Koalitionskompromiss zu einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro »kaputt schießen«. Der Gewerkschafter kündigte gegenüber der »Westdeutschen Allgemeinen Zeitung« zugleich starken Widerstand an. »Die Gewerkschaften sind nicht bereit, irgendeine Aufweichung des Mindestlohns mitzumachen«, sagte Sommer. »Wir sind entschlossen, uns zu wehren.« Der DGB starte jetzt eine neue Mindestlohnkampagne zur Mobilisierung, der Bundesregierung habe er das bereits mitgeteilt: Die Gewerkschaften seien »im Notfall steigerungsfähig«, es gehe um eine ihrer zentralen Forderungen.

Sommer warf der Wirtschaftslobby in der Zeitung vor, sie rede jetzt Teilprobleme beim Mindestlohn hoch und verlange immer neue Ausnahmen, »um das ganze Vorhaben kaputtzumachen.« Der DGB lasse sich aber nicht mit Ausnahmeregelungen »hinter die Fichte führen«. Zuletzt hatte beispielsweise der Chef der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, gefordert, junge Menschen ohne Berufsausbildung bis zu einer festzulegenden Altersgrenze vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. »Für junge Menschen bis zu einer bestimmten Altersgrenze ohne Berufsausbildung muss es eine Ausnahme vom Mindestlohn geben«. Auch die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU schlagen eine Altersgrenze von 25 Jahren vor.

Sommer schloss auch Ausnahmen etwa für Ehrenamtler oder Minijobber aus. Diskutieren müsse man nur noch Detailfragen etwa zur Mindestlohnfrage bei Strafgefangenen. Er selbst sei »wild entschlossen, den Mindestlohn jetzt durchzubringen.« Sommer forderte, den ab 2015 geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro noch in dieser Wahlperiode ein- oder zweimal zu erhöhen, die erste Anpassung sollte schon Ende 2015 beschlossen werden. Der DGB-Chef verlangte von der Bundesregierung zudem die Einrichtung einer anonymen Beschwerde-Hotline, bei der Beschäftigte oder Mitbewerber Verstöße eines Unternehmens gegen das Mindestlohngesetz melden könnten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit müsse dann der Anzeige nachgehen. Eine solche Hotline nach dem Vorbild Großbritanniens sei für Deutschland Neuland - aber der Mindestlohn müsse nicht nur eingeführt, sondern auch gezahlt werden. In Großbritannien funktioniere das sehr gut, denn jeder wisse, »dass Verstöße auffliegen und geahndet werden.« Agenturen/nd

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