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Karlsruher Aufgabenstellung

Tom Strohschneider über das Verfassungsgerichtsurteil zur Staatsferne in den Aufsichtsgremien des ZDF

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: 2 Min.

Über dieses Karlsruher Urteil wird man noch eine Weile reden müssen. Und das liegt nicht nur daran, dass das Bundesverfassungsgericht dem ZDF bis Mitte 2015 Zeit gegeben hat, für mehr Staatsferne in seinen Gremien zu sorgen. Der Richterspruch ist nicht nur eine deutliche Klatsche für die langjährige Selbstgerechtigkeit des sich immer noch als die »Großen« wähnenden schwarz-roten Parteienkartells. Das Urteil gibt auch Anlass, sich ganz grundsätzlich mit der Beschaffenheit einer Öffentlichkeit auseinanderzusetzen, deren politische Signatur sich seit Jahrzehnten selbst reproduziert hat: Was Mehrheitsperspektive ist, blieb Mehrheitsperspektive, solange die Entscheidungen über Köpfe und Inhalte, die die Perspektive mitformten, selbst nichts anderes waren als ein Ausfluss dieser Mehrheitsperspektive.

Wird das nun anders? Karlsruhe hat klargestellt, dass zur Sicherung der Vielfalt in einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, damit diese res publica nicht weiter Interessenverein weniger bleibt, auch bei der Auswahl der »staatsnahen« Gremienmitglieder »die verschiedenen politischen Strömungen« zu berücksichtigen sind. Umso mehr gilt dies für die »staatsfernen« Aufseher des ZDF. Das klingt bürokratisch und ist es auch. Eine politisch ausgewogenere, den gesellschaftlichen Sichtweisen und Interessen besser entsprechende Besetzung von Gremien allein wird aber nicht ausreichen, um mit der bisweilen aus dem Bildschirm triefenden partei- und politischen Einseitigkeit Schluss zu machen – und mit jenem noch weit schlimmeren Trend zum flachen Erbauungsfernsehen, das mit seinem Unterhaltungs-Imperativ jede weitere Frage nach einer politischen Programmgestaltung praktisch ohnehin verhöhnt.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen »facettenreich widerspiegeln«, hat Karlsruhe jetzt verlangt. Richtig so, aber eigentlich auch eine demokratische Binsenweisheit. Damit aus dem Urteil irgendwann auch einmal eine andere, neue Fernsehwirklichkeit wird, also ein für die Meinungsbildung immer noch zentraler Beitrag zu einer demokratischen Öffentlichkeit, braucht es mehr als Gerichtsentscheidungen zur Gremienzusammensetzung. Zum Beispiel mündige Zuschauer, die auch tatsächlich etwas zu sagen haben. Diese Herausforderung wird man nicht Karlsruhe überlassen können.

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