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Pflicht nur für die Mieter im Erdgeschoss

Nachtrag zum Winterdienst

Die Verpflichtung von Erdgeschossmietern zum Winterdienst stellt keine unangemessene Benachteiligung dar. Liegt ein schneearmer Winter vor, ist der Aufwand für winterliche Arbeiten eher gering einzuschätzen, entschied das Landgericht Köln.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/928787.pflicht-nur-fuer-die-mieter-im-erdgeschoss.html

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