Schmitz-Affäre: Handelte Wowereit rechtswidrig?
Gutachten des Abgeordnetenhauses: Regierender SPD-Bürgermeister hätte Disziplinarverfahren gegen Kulturstaatssekretärs einleiten müssen
Berlin. Hat Klaus Wowereit in der Steueraffäre seines früheren Kulturstaatssekretärs André Schmitz gegen Dienstrecht verstoßen? Ja, sagte ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses, wie der »Tagesspiegel« berichtet. Danach hätte der Regierende Bürgermeister in jedem Fall ein Disziplinarverfahren gegen Schmitz einleiten müssen, als er von diesem über Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung informiert worden war. Steuerhinterziehung werde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auch im privaten Bereich als Dienstvergehen gewertet, schreibt das Blatt. Auch die Staatsanwaltschaft hat sich offenbar nicht an die Regeln gehalten. Sie hätte dem Gutachten zufolge Wowereit als Dienstherrn offiziell über die Ermittlungen gegen Schmitz benachrichtigen müssen.
Unlängst war bekannt geworden, dass gegen Schmitz wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 22.000 Euro ermittelt worden war. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Wowereit hatte vor den Berliner Abgeordneten erklärt, »in Würdigung der jahrzehntelangen hervorragenden Arbeit von Herrn Schmitz« davon abgesehen zu haben, ein Disziplinarverfahren gegen den Kulturstaatssekretär einzuleiten. Schmitz hatte inzwischen um die Entbindung von seinen Aufgaben ersucht. Das betreffende Gutachten war von den Grünen im Abgeordnetenhaus in Auftrag gegeben worden. Deren Fraktionsgeschäftsführer Benedikt Lux sagte dem Blatt, Wowereit habe sich klar rechtswidrig verhalten. »Wowereit hat sich über Recht und Gesetz gestellt und geltendes Beamtenrecht gebrochen«, sagte Lux. »Die Regierungsfraktionen haben eine Missbilligung von Wowereit verhindert.« Damit hätten sie sein Verhalten gebilligt. Lux forderte die Koalitionsfraktion auf, »sich vom Verhalten des Regierenden Bürgermeisters deutlich zu distanzieren«. Agenturen/nd
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