Klage gegen Flugrouten abgewiesen
Gegner der neuen Flugrouten vom zukünftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) sind erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Mittwoch, dass eine der Abflugrouten von der sogenannten Südbahn rechtmäßig ist. Gegen sie hatten die brandenburgischen Städte Wildau und Königs Wusterhausen sowie Privatpersonen geklagt.
Das kritisierte Abflugverfahren, das für den Betrieb gen Osten von der Südbahn vorgesehen ist, führt entlang der Autobahn A 10 und zwischen den Stadtzentren von Wildau und Königs Wusterhausen hindurch, erklärte das Gericht. In beiden Städten wohnen zusammen etwa 43 000 Menschen. Laut dem Gericht hat sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Festlegung der Abflugroute »im Rahmen seines Gestaltungsspielraums« gehalten.
Eine von den Klägern vorgeschlagene Alternativroute wies das Gericht zurück, weil diese »zu einer erhöhten Komplexität bei der sicheren und geordneten Abwicklung des Flugverkehrs« führe. Das Gericht sah die Kläger durch die Abflugroute »nicht von unzumutbarem Lärm betroffen«. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. AFP/nd
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