Das neue Nichts von Schönebeck
Fördergelder für den Stadtumbau Ost bleiben vorerst aus - oftmals bedeutet das Baustopp
Was hat der Bundeshaushalt mit einer Baugrube am Schönebecker Marktplatz zu tun? Einfach gesagt: In beiden Fällen geht es um Geld. Weil in Berlin noch um Gelder für das laufende Jahr gerungen wird, können Bund und Länder keine neue Vereinbarung über die Fördermittel für den Stadtumbau Ost schließen. Der Wohnungsgesellschaft in Schönebeck (Sachsen-Anhalt) werden in der Folge die Fördermittel nicht bewilligt. Die Baugrube bleibt vorerst, obwohl die ersten Mieter auf ihren Einzugstermin warten.
Schönebeck ist nur ein Beispiel für die Verzögerung. Betroffen sind laut dem Magdeburger Ministerium für Landesentwicklung alle Kommunen, die einen Antrag auf Förderung gestellt haben. Für das Stadtumbauprogramm lägen insgesamt 124 Anträge über rund 106 Millionen Euro von 50 Kommunen vor. Das gesamte Investitionsvolumen umfasse knapp 190 Millionen Euro. Der Direktor des Verbandes der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt, Jost Riecke, kritisiert, dass man Unternehmen und Kommunen hängen lässt. Konkrete Fristen würden nicht genannt.
Im Falle Schönebecks sieht die Rechnung so aus: Die Städtische Wohnungsbau GmbH will 3,75 Millionen Euro in ein neues Wohn- und Geschäftshaus am Markt stecken. Dafür hat sie laut Geschäftsführerin Sigrid Meyer 2,1 Millionen Euro Fördermittel aus dem Programm »Stadtumbau Ost - Aufwertung« beantragt. Die wurden wie alle für dieses Jahr gestellten Anträge noch nicht bewilligt. Damit fiel der Baubeginn flach; die Gebäude am Markt 14/16 wurden Ende 2013 schon plattgemacht. »Das ist ein Schandfleck ohnegleichen«, sagt Sigrid Meyer. Dabei lege Schönebeck solchen Wert auf die Stadtentwicklung.
Beim Land Sachsen-Anhalt, wo seit dem Jahr 2002 mehr als 545 Millionen Euro aus dem Programm Stadtumbau Ost geflossen sind, hebt man derweil die Hände: Es handele sich um einen speziellen Fall in diesem Jahr. Bürokratisch heißt das: »Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Gelder bewilligt werden können, ist die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen.« Es gebe noch keinen Entwurf der Vereinbarung. »Nach uns vorliegenden Informationen ist erst Ende Juni/Anfang Juli 2014 damit zu rechnen«, teilte ein Sprecher mit.
Der Magdeburger Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka (SPD) versucht unterdessen zu beruhigen. »Vonseiten des Bundes wird angestrebt, die Bundesmittel zur Förderung des Städtebaus direkt vor der Sommerpause an die Länder auszureichen«, sagt Lischka nach Rücksprache mit dem Bundesbauministerium. Die Verwaltungsvereinbarung solle in knapp acht Wochen unterschriftsreif sein. In diesem Jahr liege die Fördersumme bei 700 Millionen Euro.
Aber nicht überall ist die verzögerte Bewilligung der Fördermittel ein Problem. In Magdeburg etwa gibt es laut einer Stadtsprecherin eine Vielzahl geförderter Projekte. Zwischen ihnen könnten die Mittel in Absprache mit den Geldgebern auch einmal verschoben werden. Das Geld aus dem Programm Stadtumbau Ost komme ohnehin oft erst im November. dpa/nd
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