Abgeordnete wollen gefragt werden

Das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP könnte am Ende an nationalen Parlamenten scheitern

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Zeitplan für das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU ist längst nicht mehr einzuhalten. Streit gibt es jetzt auch in der Frage: Wer stimmt am Ende ab?

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU wird in dieser Woche in fünfter Runde verhandelt. Entscheidendes wird nicht erwartet, angesichts der wachsenden Proteste ist beiden Verhandlungspartnern klar: Der ursprüngliche, höchst ambitionierte Plan, bis Ende 2014 abzuschließen, lässt sich nicht einhalten. Inzwischen sollen in dieser Zeit lediglich die Verhandlungsrunden für 2015/2016 vorbereitet werden. Doch auch wenn am Ende ein Vertragstext herauskommt, ist das größte Freihandelsabkommen der Welt noch nicht in trockenen Tüchern. Unklar ist, wer am Ende berechtigt ist, darüber abzustimmen.

Auf europäischer Seite sieht das Verfahren vor, dass der fertige Vertragstext dem EU-Rat und dem Europaparlament vorgelegt wird. Besonders im EU-Parlament könnte das Abkommen auf Protest stoßen, auch weil die Abgeordneten lediglich die Möglichkeit haben, über den gesamten Text abzustimmen.

Strittig ist eine Zustimmung der nationalen Parlamente. Entscheidend hierfür ist, ob es sich um ein reines EU-Abkommen handelt, das alleine Belange der Union tangiert und deshalb auch nur auf dieser Ebene verabschiedet werden muss. Oder ob es als gemischtes Abkommen eingestuft wird, weil es in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreift. In dem Fall müssten alle nationalen Parlamente zustimmen.

Der juristische Rat der EU hatte bereits im November 2012 in einem lange unter Verschluss gehaltenen Papier über bilaterale Abkommen festgestellt, dass diese »in Anbetracht der geteilten Kompetenzen«, die sie mit sich brächten, als gemischte Abkommen anzusehen seien - insbesondere, wenn es um Investitionen, Investorenschutz und entsprechende Rechtsinstrumente gehe.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist hier zurückhaltender. Einem aktuellen Gutachten zufolge kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden werden, was für eine Art Abkommen TTIP werde. Dafür komme es auf den konkreten Inhalt an. Für ein gemischtes Abkommen spreche, dass »die Mitgliedstaaten die Kommission ermächtigt haben, im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen des TTIP zu verhandeln«. Dementsprechend habe auch die Bundesregierung wiederholt betont, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handeln wird.

Als einer von zwei Chefverhandlern will EU-Handelskommissar Karel de Gucht die Befragung der nationalen Parlamente offensichtlich verhindern. Er will diese Frage vom Europäischen Gerichtshof entscheiden lassen. Die Kommission habe »die feste Intention, in den kommenden Wochen hierzu vor den Gerichtshof zu gehen«, heißt es in einem Protokoll über ein Treffen de Guchts mit EU-Abgeordneten Anfang April.

Sollten die nationalen Parlamente entscheiden dürfen, könnte das den Protesten Rückenwind geben. In Österreich hat die Umweltorganisation Greenpeace bereits in einem offenen Brief an die Abgeordneten gefordert, das Abkommen im Parlament abzulehnen.

Auch in den USA gibt es Streit über das Zustimmungsverfahren. Präsident Barack Obama fordert ein Fast-Tracking-Verfahren, mit dem sich der Kongress verpflichtet, den gesamten Text innerhalb weniger Monate zu verabschieden. Im Gegenzug dürften die Abgeordneten ein sehr enges Verhandlungsmandat formulieren. Bisher lehnt die Mehrheit der Demokratischen Partei und ein großer Teil der Republikaner diesen Vorschlag ab. Sie wollen lieber über jedes einzelne Kapitel getrennt abstimmen.

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