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Wichtig auch bei Neubau

Um selbst keine Instandhaltungsrücklage einzahlen zu müssen, überzeugen Bauträger knapp kalkulierende Eigentümer immer wieder, während der Zeit der Verjährung keine Instandhaltungsrücklage anzusparen. Das kann ins Auge gehen, warnt der Verbraucherschutzverein »wohnen im eigentum« in Berlin und rät allen Eigentümergemeinschaften dringend, auch bei einem Neubau die Bildung einer Instandhaltungsrückl...

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